Investigativreporter klagen gegen BND-Gesetz

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Ausländische Investigativreporter klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Überwachungsbefugnisse im BND-Gesetz.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) dürfe damit Telefon und Internet im Ausland auch ohne Verdacht anzapfen, sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Frank Überall, am Dienstag zur Klage in Berlin. Quellen von Journalisten könnten nicht mehr darauf vertrauen, dass ihre Identität geheim bleibe. Das Gesetz sei ein Angriff auf die Pressefreiheit.

Zu den Klägern gehört Khadija Ismajilowa aus Aserbaidschan, Trägerin des Alternativen Nobelpreises 2017, und der Mexikaner Raúl Olmos, der an der Recherche zu den sogenannten „Paradise Papers“ beteiligt war.
 
An ihren Beispielen solle deutlich werden, wie das Gesetz ihre die Arbeit bedrohe, erklärten die Initiatoren, zu denen auch Reporter ohne Grenzen, die Journalistengewerkschaft dju, die Gesellschaft für Freiheitsrechte, das Journalistennetzwerk n-ost und das Netzwerk Recherche gehören. Zwar dürften Journalisten in Deutschland nicht und EU-Reporter nur eingeschränkt überwacht werden. Der Rest der Welt sei jedoch „vogelfrei“. Damit entstehe eine „Zwei-Klassen-Pressfreiheit“.
 
Angesichts der zunehmenden Internationalisierung im Journalismus überschreite das 2016 verabschiedete Gesetz „eine rote Linie“, sagte Cornelia Hass von der dju. Nach einem Bericht des „Spiegel“ Anfang 2017 hatte der BND mindestens 50 Telefon- und Faxnummern von Reportern und Redaktionen unter anderem in Afghanistan, Pakistan und Nigeria, darunter Anschlüsse der BBC, der „New York Times“ und der Nachrichtenagentur Reuters bespitzelt.

[dpa]

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