Das Festnetz-Internet ist in Deutschland nach Messungen einer staatlichen Desktop-App in vielen Haushalten wesentlich schlechter als vertraglich vereinbart.
Wie die Bundesnetzagentur auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, bekamen Verbraucher im Rahmen eines seit Dezember gültigen Minderungsrechts bisher knapp 15 000 sogenannter Messprotokolle. Dabei sei „fast ausschließlich“ ein Minderungsanspruch festgestellt worden – die Leistung hatte also so große Mängel, dass die Verbraucher einen Anspruch auf eine niedrigere Bezahlung hatten. Wie hoch die Minderung ist, besagen die Protokolle nicht – das sollen die Verbraucher mit ihren Anbietern klären.
Netzagentur-Chef Klaus Müller sagte, man freue sich, dass das Messtool „breitbandmessung.de“ gut angenommen werde. „Wir helfen Tausenden Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihrem Provider eine Minderleistung nachzuweisen.“
Internettarife enthalten ein Produktinformationsblatt, in dem der Anbieter die maximale, die minimale und die normalerweise zur Verfügung stehende Datenrate angibt. Von diesen Vorgaben darf es keine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig
wiederkehrende Abweichung“ geben, wie ein Gesetz besagt. Die Ergebnisse der Festnetz-Messungen belegen nun aber Defizite, aus denen sich Rechtsansprüche ableiten lassen.
Ähnliche Messungen hatte es schon in den vergangenen Jahren gegeben, sie hatten beim Festnetz ebenfalls eine Diskrepanz zwischen den vertraglichen Vorgaben und der Wirklichkeit gezeigt. Ein Rechtsanspruch ergab sich aus den älteren Messungen aber nicht – das ist erst seit Mitte Dezember der Fall.
Text: dpa/ Redaktion: JN
Bildquelle:
- Internet-Vernetzung: © Sergey Nivens - Fotolia.com