In München hat ein Prozess zu illegalem Musik-Tausch im Internet begonnen. Auf der Anklagebank sitzen Eltern, deren Kind ein Musikalbum auf einer illegalen Tauschbörse im Internet angeboten hatte.
Müssen Eltern dafür haften, wenn ihre Kinder illegal Musik im Internet zur Verfügung stellen? Über diese Frage hat am Donnerstag das Oberlandesgericht München verhandelt. Das Urteil soll am 14. Januar verkündet werden.
Im aktuellen Fall geht es um das Album „Loud“ der Pop-Sängerin Rihanna. Am 2. Januar 2011 wurde es vom Internetanschluss eines Münchner Ehepaars aus bei einer Tauschbörse angeboten. Die Eheleute machen geltend, dass ihre drei bereits volljährigen Kinder Zugriff auf den Anschluss hatten und auch das Passwort kannten. Ihnen sei zuvor klargemacht worden, dass sie keine Tauschbörsen benutzen dürften. Am fraglichen Tag habe eines der Kinder – dessen Name nicht genannt wurde – das Verbot umgangen.
Die alleinigen Verwertungsrechte des Musikalbums hat die Universal Music. Die Gesellschaft verklagte die Eltern als Inhaber des Anschlusses auf 2500 Euro Schadenersatz sowie auf Erstattung der Anwaltskosten und bekam vom Münchner Landgericht recht: Die „Täterschaft“ der Eheleute sei zu vermuten, und sie hätten diese Vermutung nicht erschüttert. Wegen der Zeugnisverweigerung der Kinder war eine Beweiserhebung nicht möglich.
Im Berufungsprozess geht es um die Frage, ob der Hinweis der Eltern auf eines ihrer Kinder hier ausreicht. Der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein äußerte Zweifel, ob die Eheleute ihrer Darlegungspflicht nachgekommen sind. Das Paar müsse nachweisen, dass es nicht dafür verantwortlich war, dass der Song zum Download ins Netz gelangte. Die entscheidende Frage sei, ob Eltern ihre Kinder „ans Messer liefern müssen“. Das müssten sie zwar nicht, sagte der Kläger-Anwalt, aber dann falle die Verantwortlichkeit wieder auf sie zurück. [dpa/kw]
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