Der hybride TV-Standard HbbTV hat in den vergangenen Jahren enorm an Akzeptanz gewonnen und auch das Angebot wächst kontinuierlich. Doch die Fragen nach dem Datenschutz bleiben akut. Die Forderung nach mehr Transparenz bestimmte auch die Diskussion auf den Medientagen München.
Keine Frage: Der hybride TV-Standard HbbTV, der lineares und non-lineares Programm auf Digitalreceivern und Fernsehgeräten direkt verknüpft, hat in den vergangenen Jahren deutlich an Akzeptanz gewonnen. Dies zeigt sich einerseits an der Nachfrage der Verbraucher nach Endgeräten, welche HbbTV unterstützen und an den Angeboten der TV-Veranstalter, die sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im privaten Bereich immer weiter wachsen.
Doch ganz unproblematisch ist die Verwendung des hybriden Fernsehens für die Nutzer nach wie vor nicht. Dies wurde einmal mehr auf den Medientagen München deutlich, wo Vertreter der Elektronikindustrie und der Fernsehsender gemeinsam mit Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, über die datenschutzrechlichen Probleme sprachen, die derzeit häufig mit HbbTV verbunden sind.
Dabei wies Carine Lea Chardon, Leiterin des Bereichs Medienpolitik und Medienrecht beim ZVEI, auf die Problematik hin. So würde über normale Smart TVs wohl kein Nutzer aus Versehen ins Internet stolpern, da in der Regel zunächst eine aufwändige Anmeldeprozedur notwendig sei, bevor die meisten Smart-TV-Portal genutzt werden könnten. Bei HbbTV würde sich dies jedoch anders gestalten. Das System arbeite auf den meisten Geräten mit einer vorinstallierten Software, die ab Werk aktiviert ist und Cookies verwendet. Oft würden dabei bereits erste Daten an den Sender übermittelt, ohne das der Zuschauer das HbbTV-Portal desselben aktiv aktivieren muss.
Die Gerätehersteller hätten allerdings gemeinsam Leitlinien entwickelt, die als Grundlage für die Diskussion eine zukünftige Implementierung der HbbTV-Funktionen in Empfangsgeräte dienen könnten. Laut Thomas Kranig sei es dringend nötig, dass diese Diskussion geführt wird. Die Behörde möchte in den kommenden Wochen gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten der anderen Bundesländer eine Untersuchung der Smart-TV-Geräte einleiten. Dabei solle geprüft werden, welche Daten vom TV-Gerät an Hersteller und Sender übermittelt werden. In einem zweiten Schritt solle dann eine rechtliche Bewertung der gemessenen Übermittlungen vorgenommen werden.
„Wenn es ohne Zustimmung des Zuschauers in Richtung Tracking geht, könnte dies problematisch werden“, kündigte Kranig dabei schon einmal an. Je nachdem, wie das Ergebnis der Untersuchung ausfällt, könnte es sein, dass am bestehenden System Änderungen vorgenommen werden müssen, welche die Programmanbieter betreffen. Alle Beteiligten der Diskussion waren sich darin einig, dass man die Zukunft der hybriden Übertragungsstandards gemeinsam gestalten müsse. Carine Lea Chardon wünschte sich von den Fernsehsendern eine gemeinsame Kampagne, welche auf die Vorzüge von HbbTV hinweisen würde, gleichzeitig aber auch die Transparenz beim Thema Datenschutz erhöhen könnte. [ps]
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