Hass im Netz: EU-weite Lösung gefordert

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Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, fordert eine EU-weite Lösung im Kampf gegen Hass im Netz.

„Ich spreche mich entschieden dafür aus, auch auf europäischer Ebene gesetzliche Regelungen gegen Hass im Netz zu schaffen“, teilte er am Freitag mit. Nach der Bildung der neuen EU-Kommission müsse das Thema rasch angegangen werden. Nach Deutschland war am Dienstag auch Frankreich im Kampf gegen Hass im Netz mit einem Gesetzesvorhaben aktiv geworden.

Die Nationalversammlung in Paris hatte mit großer Mehrheit einen Gesetzesentwurf gebilligt, der Plattformen im Netz dazu verpflichtet, hasserfüllte Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach einem Hinweis zu löschen. In Deutschland gilt das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Es schreibt vor, dass die Plattformen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen – und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben.
 
„Wir sollten jenen, die Hass und Hetze verbreiten, nicht das Feld überlassen“, sagte Klein. Ein großer Teil der Hetze online sei antisemitisch geprägt. „Jede und jeder von uns kann und sollte Hate Speech mit Counter Speech beantworten“, sagte er weiter.
 
Bereits nach dem gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hatte Klein europäische Regelungen gegen Hassbotschaften im Internet verlangt. Die Tötung Lübckes hatte teils hämische Kommentare in den sozialen Netzwerken ausgelöst.

[dpa]

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32 Kommentare im Forum
  1. Den Ausdruck von Hass können sie nur verhindern, indem sie die Hände aller abhacken, und die Fähigkeit zu sprechen, abschalten. - Im Ernst kann das eher durch Überzeugung verhindert werden, und durch Information. (-> hier auch Verbot von offensichtlichen Fakes oder alternativen Informationen, die nur dazu dienen, das Klima in die eine oder andere Richtung aufzuheizen) Mit Strafen verhindert man vielleicht, das man den strafbaren Hass niederschreibt, aber die Denke die diesen (nicht durch eine Alkohollaune hervorgerufenen Hass) wird nicht verhindert.
  2. Gibt es dafür rechtlich überhaupt einen Paragraphen, der Regelt, ab wann "Hass" vorhanden ist. Wenn man einen Politiker als unfähigen Idioten bezeichnet, ist das schon Hass ? Oder eine blöden Fussballer, der das leere Tor nicht trifft, unzählige Beispiele gibt es.
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