Der sich immer weiter im Internet verbreitende Hass ruft auch die EU auf den Plan. Ein Unterausschuss soll gegen „Hate Speech“ vorgehen. Hierfür wird eine Sonderstaatsanwaltschaft tätig.
Die EU sieht sich gezwungen, in Sachen „Hass im Internet“ aktiv zu werden. Der EU-Unterausschuss des Nationalrats kündigte deshalb eine EU-Initiative gegen Hass und Gewaltausruf im Internet an. Besonders die Europäische Kommission wird in diesem Zug angehalten, sich in die sogenannte „Hate Speech“-Problematik einzuschalten. Legislative Maßnahmen sollen es Providern, Plattformanbietern und Strafverfolgungsbehörden gestatten, schnell und effektiv gegen Personen vorzugehen, die Hass und Gewalt im Internet verbreiten.
Während eine Anlaufstelle für Hass im Internet und Cybermobbing bereits angedacht ist, könnte das Vorgehen der EU für viele Plattformen auch grundlegende Änderungen bedeuten.
So soll der Selbstverpflichtungskodex für Internetplattformen nicht ausreichen. Auf diesen hatten sich erst Ende Mai 2016 zahlreiche Plattformen wie Facebook, Twitter, Youtube und Microsoft mit der EU-Kommission geeinigt, um illegale Hassreden im Internet zu unterbinden. Künftig sollen Posts, die Hass und Gewalt beinhalten oder verherrlichen noch schneller geprüft und gelöscht werden. Der Selbstverpflichtungskodex fungiere hier als eine Richtlinie, an die sich die Unternehmen halten können. Künftig soll aber der Austausch mit der EU und den EU-Mitgliedsstaaten intensiviert werden. Der Kodex sei damit laut der Mitteilung an Brüssel ein „erster guter Schritt in die richtige Richtung“. Wie EU-Kommissarin Vera Jourová Medienberichten zufolge festhält, erziele dieser aber noch nicht den gewünschten Effekt.
Deshalb müssen mit der EU-Initiative Provider und Plattformanbieter in die Pflicht genommen werden, aktiv und rasch gegen Hasspostings und andere illegale Inhalte vorzugehen. Insbesondere die Fake-News spielen in dieser Hinsicht ebenso eine große Rolle, wenngleich sich sogleich Protest regte, Fake-News mit Hassposts in einen Topf zu werfen.
Sorgen bereitet das Vorhaben der EU aber ebenfalls. Einige Parteien, darunter die FPÖ, erklärten, die Vorgehensweise verstoße gegen die Meinungsfreiheit. Die Kommission sieht hingegen durch die Abgrenzung von gefährlichen illegalen Inhalten und tatsächlicher Meinungsäußerung keine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Foren, Blogs und Social Media spielen den Ausschussmitglieder zufolge auch weiterhin eine enorm wichtige Rolle in der Äußerung der eigenen Meinung. Gegen Hass und Gewalt hingegen sei im Kodex deutlich und bestimmt vorzugehen.
Darüber hinaus entbrannte eine Diskussion, ob Online-Plattformen künftig in das Medienrecht einbezogen würden. Hier gab es viel Pro, aber noch wesentlich mehr Contra, schließlich seien gerade Plattformen wie Facebook schwer zu greifen, wenn es um Verstöße ginge. Nach wie vor unterscheiden sich die Plattformen aber auch zu deutlich von den klassischen Medien, als dass sie sich als eben jene einstufen ließen.
Zudem sei der Umgang mit audiovisuellen Medien zu bedenken. Auch im Sinne von Gewalt- und Hassreden. Der Jugendschutz müsse dem österreichischen Bundeskanzleramt zufolge weiterhin gefördert werden. Hier sollen vor allem die einzelnen Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet werden, gegen jugendgefährdende Inhalte insbesondere auf Videoplattformen vorzugehen. Hier habe sich zwar einiges getan, doch gebe es auch noch eine Menge zu unternehmen, um den Schutz zu optimieren.
[nis]
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