Nach harter Kritik hat Facebook in der Diskussion um Hasskommentare reagiert und Maßnahmen zur Eindämmung vorgelegt. Diese seien jedoch nicht ausreichend, so Rechtsanwalt Solmecke, der dem sozialen Netzwerk weiterhin Rechtsverstöße vorwirft.
Die Politik von Facebook, nicht rigoros gegen Hass- und Hetzkommentare vorzugehen, hat dem sozialen Netzwerk harte Kritik eingebracht. Noch vor dem Gespräch mit Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte das Unternehmen eingelenkt und drei Maßnahmen vorgestellt. Diese seien jedoch nicht ausreichend und entbänden Facebook auch nicht von der Pflicht, Hasspostings zu löschen, kritisiert Rechtsanwalt Christian Solmecke.
„Das Problem der Hasskommentare ist nicht durch vermehrte Gegenreden in den Griff zu bekommen. Dieser Ansatz ist unzureichend, wenn es sich bei den Äußerungen bereits um Straftaten handelt“, kritisiert Solmecke die Maßnahme der „Counter Speech“, also Gegenrede, als nicht sinnvoll. „Hinzu kommt, dass diese Lösung eindeutig gegen deutsche Gesetze verstößt. Facebook ist als Plattformanbieter verantwortlich und in der Pflicht zu löschen. Das Netzwerk darf seine Verantwortung nicht auf die Nutzer übertragen“, so Solmecke weiter.
Die weiteren Maßnahmen erachtet der Kölner Medienanwalt zwar als begrüßenswert, doch „helfen auch diese Maßnahmen nicht darüber hinweg, dass Facebook zur Löschung verpflichtet ist“, so Solmecke weiter. Sollte es bei den Maßnahmen bleiben, müssten rechtliche Schritte eingeleitet werden. „Konkret käme ein Ermittlungsverfahren wegen einer möglichen Beihilfe zur Volksverhetzung durch Online-Halten der Kommentare in Frage“, droht Solmecke. [buhl]
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