Was darf verlinkt werden? Betreiber von Websites, die Verlinkungen zu Urheberrechtsverletzungen setzen, sollen für die fremden Urheberrechtsverstöße haften, entschied nun ein deutsches Gericht.
Hyperlinks machen das Internet zu dem, was es ist. Denn durch Links kann sich schnell durch interessante Websites klicken. Doch ein aktuelles Urteil lässt diese Praxis nun in einem neuen Licht erscheinen und könnte das Netz, wie wir es kennen, komplett verändern: Das Landgericht Hamburg hat Mitte November entschieden, dass Betreiber von Websites, die nicht 100prozentig privat betrieben werden, für die Urheberrechtsverletzungen auf Onlinepräsenzen haften, auf die sie verlinken.
Durch die Verlinkung habe der Seitenbetreiber die Urheberrechtsverletzung öffentlich und einem neuen Publikum zugänglich gemacht, begründeten die Richter ihre Entscheidung. In dem konkreten Fall führte der Link des Beklagten auf ein lizenzrechtlich geschütztes Foto, das zwar als solches gekennzeichnet war. Allerdings war das Bild nachträglich bearbeitet worden, was im Bildnachweis hätte vermerkt werden müssen.
Die Entscheidung aus Hamburg folgt dabei in der Rechtssprechung einer Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs, der sich zuvor mit der Frage auseinander zu setzen hatte, was verlinkt werden darf und was nicht. Schon die Brüsseler Richter hatten das bewusste Setzen von Links zu Urheberrechtsverletzungen als rechtswidrig erklärt. [kw]
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