Die Grünen haben den „bis zu“-Angaben auf Internet-Verträgen den Kampf angesagt und wollen die Anbieter künftig mit Bußgeldern strafen, wenn sie nicht liefern. Dafür soll eine Mindestgeschwindigkeit festgeschrieben werden.
Internetanbieter sollen nach Vorstellungen der Grünen künftig Bußgelder oder Schadenersatz zahlen, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit zu langsam ist. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Freitag) unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Antrag, den die Grünen in den nächsten Tagen in den Bundestag einbringen wollen.
Darin wird gefordert, eine Mindestgeschwindigkeit festzulegen, die mindestens 90 Prozent der versprochenen Maximalgeschwindigkeit erreichen muss. Dazu solle die Bundesnetzagentur den Unternehmen mit Bezug auf europäische Verordnungen Mindestanforderungen vorschreiben, heißt es in dem Bericht. Bei wesentlichen Abweichungen solle es Bußgelder und Schadenersatzansprüche geben.
„Die derzeitigen Verträge sind Mogelpackungen, beworben werden sie mit hohen Zahlen wie 50 Megabit in der Sekunde, daneben steht aber kleiner „bis zu““, sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner dem Blatt. „Wenn ich aber für 50 Megabit in der Sekunde zahle, will ich das auch bekommen. Wie würde wohl der Anbieter reagieren, wenn ich im Gegenzug nur „bis zu“ 100 Prozent meiner Telefonrechnung bezahle?“ [dpa/fs]
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