Die vorherrschenden Zugangsbeschränkungen für den Zugriff auf bestimmte Internet-Dienste im Ausland sorgen häufig für Frust, denn häufig schauen Nutzer wegen des „Geoblockings“ sprichtwörtlich in die Röhre. Die EU will diese geografischen Barrieren nun lockern.
„Aus lizenzrechtlichen Gründen ist der Service in diesem Land nicht nutzbar“: Auf dem Computerbildschirm auftauchendende Nachrichten wie diese bringen urlaubende Internetnutzer regelmäßig zur Weißglut. Die EU-Kommission will nun mit Vorschlägen für neue Regeln Abhilfe schaffen. Zumindest bereits bezahlte Online-Dienste sollen künftig grenzüberschreitend nutzbar sein. Fragen und Antworten zum Thema:
Worum geht es genau?
Die neuesten Serien, spannende Spielfilme oder Fußball-Übertragungen: Wer einen schnellen Internetzugang hat, bekommt heutzutage alle möglichen TV-Inhalte aus dem Netz. Zum Ärger vieler Nutzer können sogenannte Video-Streamingdienste derzeit allerdings nur selten grenzüberschreitend genutzt werden. Das heißt, im Urlaub oder auf der Dienstreise gucken Kunden in die sprichwörtliche Röhre. Und das auch wenn sie Geld für Abonnements zahlen.
Ist das Internet nicht eigentlich grenzenlos?
Das ist nur in der Theorie so. Um zu erkennen, in welchen Land sich ein Internetnutzer aufhält, können Unternehmen die sogenannten IP-Adressen nutzen. Diese werden vom jeweiligen Verbindungsanbieter vergeben, der eine Länderkennung in den Zahlencode integrieren muss. Damit werden ein Rückschluss auf den Standort und damit auch eine geografische Zugangsbeschränkung zu bestimmten Inhalten möglich.
Was soll sich ändern?
Künftig sollen Reisende innerhalb der gesamten EU unterwegs den gleichen Zugriff auf ihre Musik, Filme, E-Books und Spiele haben wie Zuhause. Einzige Voraussetzung ist, dass sie nicht dauerhaft aus ihrem Herkunftsland umgezogen sind.
Bislang wurden immer lizenzrechtliche Bestimmungen als Grund für geografische Zugangsbeschränkungen („Geoblocking“) genannt. Ist das kein Thema mehr?
Aus Sicht der Brüsseler Behörde müssen Anbieter keine zusätzlichen Lizenzen erwerben, wenn sie Kunden mit festem Wohnsitz in ihrem Land einen grenzüberschreitenden Zugriff auf Angebote einräumen. Grundsätzlich gilt aber natürlich weiterhin: Wer Filme, Bücher oder andere Medien im Internet anbieten will, muss vom Rechteinhaber eine Lizenz erwerben. Wenn ein Streamingdienst für einen Hollywoodfilm nur die Lizenzrechte für Deutschland besitzt, darf er den Film nicht an Kunden in Großbritannien verkaufen oder verleihen.
Wird die Neuregelung dazu führen, das Internetnutzer für Streaming-Dienste und andere Online-Medien künftig mehr bezahlen müssen?
Experten sagen Nein. Sie verweisen darauf, dass die Service-Anbieter lediglich ihr System zur Benutzerauthentifizierung umstellen müssten. Statt den Zugriff vom Ausland aus zu blockieren (Geoblocking), könnten sie einfach ein System einführen, das einen auf die Reisezeit begrenzten Zugriff zulässt. Die Kosten für die Umstellung dürften dadurch kompensiert werden, dass Streamingdienste und andere Angebote für die Kunden noch attraktiver werden. Nach Zahlen der EU-Kommission ist es für 60 Prozent der jungen Europäer (15-24 Jahre) wichtig, ob sie Online-Abo-Dienste grenzüberschreitend nutzen können oder nicht. Sie geht davon aus, dass diese Möglichkeit im Jahr 2020 von 72 Millionen EU-Bürgern genutzt werden dürfte. Heute wären es immerhin bereits 29 Millionen.
Ab wann sollen Online-Kunden von der Neuregelung profitieren?
Die EU-Kommission hofft auf eine Umsetzung 2017. Im selben Jahr fallen auch die Extragebühren für Handynutzung im Ausland weitestgehend weg. Damit die neue Verordnung in Kraft treten kann, müssen noch die Mitgliedstaaten zustimmen und auch das Europaparlament wird noch über sie diskutieren.
Welche Anbieter sind betroffen?
Alle, die einem EU-Staat entsprechende Angebote machen. In Deutschland reicht die Liste von Internetunternehmen wie Amazon, Netflix und Apple iTunes bis hin zum klassischen Bezahlfernsehanbieter Sky.
Sind künftig auch die Streaming-Dienste von öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern wie ARD und ZDF uneingeschränkt im EU-Ausland nutzbar?
Zumindest im ersten Schritt nicht. Das liegt an dem oben beschriebenen Rechteproblem. TV-Sender erwerben Lizenzen in der Regel nur für ihren Heimatmarkt. Der Rechteinhaber besteht dann oft darauf, dass der Zugang aus dem Ausland soweit wie möglich eingeschränkt wird – zu Beispiel über das sogenannte Geoblocking. Deswegen sind Eigenproduktionen von TV-Sendern oft weltweit im Internet abrufbar – nicht aber eingekaufte Filme, Serien und Sportsendungen. [dpa/am]
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