Google kämpft vor Gericht gegen „Recht auf Vergessenwerden“

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Das „Recht auf Vergessenwerden“ soll den euopäischen Bürgern zu mehr Datensicherheit sorgen. Google jedoch sieht dadurch die Freiheit des Internets gefährdet und geht gegen Forderungen französischer Datenschützer juristisch vor.

Google wehrt sich gegen Forderungen französischer Datenschützer, das europäische „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet weltweit umzusetzen. Der Internet-Konzern zog am Mittwoch vor das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs, den Staatsrat. Die Pariser Datenschutz-Aufsicht CNIL hatte im März gefordert, dass von Europäern beanstandete Suchergebnisse von Google weltweit herausgefiltert werden und eine Strafe von 100 000 Euro verhängt.

Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil blieben aber viele Detailfragen offen.
 
Google entfernte die beanstandeten Links zunächst nur aus den europäischen Versionen seiner Suchmaschine. Zuletzt kam der Konzern den Kritikern entgegen und blendet die fraglichen Links im Land des Antragstellers auch auf nicht-europäischen Google-Seiten aus. Werden also Suchergebnisse zum Beispiel auf Forderung einer Person aus Deutschland entfernt, kann man sie in der US-Version google.com von Deutschland aus nicht sehen – im Rest der Welt inklusive der anderen europäischen Länder aber schon.
 
Die CNIL hatte bei ihrer Forderung kritisiert, dass Internet-Nutzer diese Geo-Blockade mit technischen Mitteln umgehen könnten. Google kontert, dass die Interpretation französischer Gesetze durch nationale Datenschützer nicht weltweit gelten könne. „Wenn französisches Recht weltweit gilt, wie lange wird es dauern, bis andere Länder – die vielleicht weniger offen und demokratisch sind – fordern, dass ihre Gesetze zum Umgang mit Informationen ebenfalls eine globale Reichweite bekommen?“ Das könne auch dazu führen, dass französischen Nutzern der Zugang zu Informationen verwehrt werde, die in ihrem eigenen Land legal seien. [dpa/buhl]

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2 Kommentare im Forum
  1. Ja die Einwände sind berechtigt und nicht unerheblich. Abgesehen davon ist die beste Maßnahme sich als Person oder Unternehmen einfach an die Gesetze zu halten, dann braucht man auch keine Angst zu haben, dass man berechtigt an den Pranger gestellt wird. Wer sich öffentlich in den Netzwerken prostituiert muss auch damit leben, dass weniger angenehme Dinge veröffentlicht werden, dass ist auch jeder Publicity-Nutte bekannt.
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