Gesetz gegen Hass im Netz: Online-Formular steht bereit

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Das Bundesamt für Justiz stellt zum Jahresbeginn ein Online-Formular bereit, mit dem Internet-Nutzer Verstöße gegen das neue Gesetz gegen Hass im Netz melden können.

So könnten Nutzer die Behörde unkompliziert darüber informieren, wenn soziale Netzwerke rechtswidrige Inhalte nicht im vorgeschriebenen Zeitraum löschen, teilte das Bundesamt (BfJ) am Mittwoch in Bonn mit.

Das umstrittene Netzwerkdurchsuchungsgesetz verpflichtet Online-Netzwerke, Beschwerden über Hasskriminalität umfassender zu bearbeiten und entsprechende Kommentare schneller zu entfernen. Offensichtlich strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden, in weniger eindeutigen Fällen gilt eine Frist von sieben Tagen. Diese gesetzlichen Regelungen treten nach dem Ende einer dreimonatigen Übergangszeit zum 1. Januar 2018 in Kraft.
 
Bei Verstößen gegen die Fristen können Nutzer auf der Internetseite des BfJ künftig ein Online-Formular ausfüllen. Das BfJ prüft dann, ob es gegen das Unternehmen ein Bußgeldverfahren wegen Mängeln im Beschwerdemanagement einleitet. Das BfJ betonte aber, dass es selbst keine Einträge löschen könne. [dpa]

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46 Kommentare im Forum
  1. So könnten Nutzer die Behörde unkompliziert darüber informieren, wenn soziale Netzwerke rechtswidrige Inhalte nicht im vorgeschriebenen Zeitraum löschen, teilte das Bundesamt (BfJ) am Mittwoch in Bonn mit. Das umstrittene Netzwerkdurchsuchungsgesetz verpflichtet Online-Netzwerke, Beschwerden über Hasskriminalität umfassender zu bearbeiten und entsprechende Kommentare schneller zu entfernen. Offensichtlich strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden, in weniger eindeutigen Fällen gilt eine Frist von sieben Tagen. Diese gesetzlichen Regelungen treten nach dem Ende einer dreimonatigen Übergangszeit zum 1. Januar 2018 in Kraft. Woher wissen denn die Nutzer, wann die Frist abgelaufen ist?
  2. Da öffnet sich für einige Foristen hier ja ein ganz neues Betätigungsfeld! :LOL::LOL: Aus Angst vor juristischen Auseinandersetzungen werden dann sicherlich kleinere und unbedeutende Plattformen wie z.B. DF in vorauseilendem Gehorsam die Zensur richtig umsetzen. Denn entscheiden was den nun rechtswidrig ist oder nicht kann doch nur ein ordentliches Gericht, ausser man lebt natürlich in einer Bananenrepublik wie z.B. Deutschland. Das Gesetz soll die Behörden entlasten und nicht unnötig belästigen und verlagert daher die Rechtssprechung an private Institutionen, welche willkürlich handeln werden. So kann also jeder Hinterwäldler selbst als Joseph G.-Maas auftreten und auf den Plattformen den Zensor spielen und jede freie meinung unterdrücken Armes Deutschland, arme Demokratie!
  3. Heikos ABM für seine Sozifreunde. Für Frau Kahane dürften diese modernen Stasimethoden ein wahrer Traum sein. Man muss die Leute nicht mehr heimlich zu Spitzeln machen.
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