Der Siegeszug der Werbeblocker ist vor allem den Verlegern und der Industrie ein Dorn im Auge. Nach mehreren gescheiterten Anläufen wird am Donnerstag erneut die Zulässigkeit von Adblockern vor Gericht verhandelt.
Über die Zulässigkeit von Werbeblockern im Internet verhandelt an diesem Donnerstag das Oberlandesgericht in Stuttgart. Geklagt hat eine überregionale Tageszeitung, die ihr Online-Angebot im Internet laut Gericht „ganz überwiegend“ aus Werbeerlösen finanziert. Dies sei nur möglich, wenn die Werbung auch wahrgenommen und nicht durch einen Werbeblocker unterdrückt werde, argumentiert der Kläger.
Das Landgericht Stuttgart hatte im Dezember den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber der Software „Blockr“ zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht verhandelt nun am Donnerstag (11.00 Uhr) die Berufung gegen diese Entscheidung. Die Software kostet laut Gericht 0,99 Euro und war Ende 2015 mehr als 42 000 Mal heruntergeladen worden.
Der Betreiber von „Blockr“ verfolge zunächst einmal eigene wirtschaftliche Interessen, begründete das Landgericht seine Entscheidung. Mögliche Werbeeinbußen für das Online-Angebot der Zeitung seien nicht das Ziel des Werbeblockers, „sondern lediglich Kehrseite des Erfolgs“. Die Zeitung könne Gegenmaßnahmen ergreifen, indem sie ihre Nutzer zum Verzicht auf den Werkeblocker aufrufe, ihr Angebot für Nutzer des Blockers einschränke oder sie ganz von der Nutzung des Online-Angebots ausschließe. [dpa/buhl]
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