Gericht bestätigt Klarnamenzwang bei Facebook

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Auch künftig müssen Facebook-Nutzer bei der Anmeldung beim sozialen Netzwerk ihren wahren Namen angeben. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht wies eine Klage des Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar zurück.

Kleine Niederlage für den Datenschutz: Wer sich bei Facebook anmeldet, muss auch weiterhin seinen Klarnamen verwenden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar wollte die Facebook Ireland Limited anweisen, auch Pseudonyme zu zulassen, die Klage wurde vom Oberverwaltungsgericht Hamburg am Donnerstag jedoch abgewiesen.

Die irische Tochter des US-Konzerns ist in Europa für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, laut Gericht ist es jedoch nicht geklärt, ob die EU-Datenschutzrichtlinie erlaubt, dass eine Behörde eines EU-Landes gegen ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedsstaat vorgehen kann. Dies müsse zunächst der Europäische Gerichtshof klären.
 
Die Facebook Germany GmbH, die in Hamburg ansässig ist, könne dagegen nicht angewiesen werden, da diese laut Gericht hauptsächlich im Bereich Werbung tätig sei. [buhl]

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22 Kommentare im Forum
  1. Es ging vor Gericht auch um einen etwas anderen Sachverhalt: wen Facebook mit einem Pseudonym erwischt, hat Pech gehabt wenn sein Konto dadurch gelöscht wird. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Hamburger Datenschutzbeauftragten zurückgewiesen. Er wollte das soziale Netzwerk verpflichten, Pseudonyme zu zulassen. Wenn man einen Falschnamen nutzt der nicht auffällt passiert auch nichts.
  2. Interessante Entscheidung. tagesschau ist auch nur ein Pseudonym für die Aktuell Redaktion des NDR. Müssen die jetzt alle ihre Klarnamen angeben, wenn sie für die tagesschau posten?
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