Erneuter Sieg für die Betroffenen im Redtube-Fall: Ein Gericht erklärte die massenhaft verschickten Abmahnungen wegen angeblich illegalem Streaming für unzulässig. Die abmahnende Kanzlei erschien gar nicht zur Verhandlung.
Die massenhaften Abmahnungen wegen angeblichen Pornostreamings im Internet sind nach einem vorläufigen Urteil des Amtsgerichts Potsdam nicht rechtens. Damit hätte die Firma The Archive AG kein Anrecht auf Gebühren und Unterlassungserklärungen, die eine Kanzlei in ihrem Auftrag von zehntausenden Internetnutzern gefordert hatte. Die Menschen sollen urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Webseite Redtube angesehen haben. Vor mehreren Gerichten hatten Betroffene gegen die Abmahnungen geklagt.
Das Potsdamer Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, weil Vertreter der Archive AG zu dem Verhandlungstermin am Mittwoch nicht erschienen waren. Daher ist von einem Versäumnisurteil die Rede. Die Archive AG und ihre Anwälte haben zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. „Wenn sie Einspruch einlegen, wird vor dem Amtsgericht neu verhandelt.“[dpa/fm]
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