Der am Dienstag vorgestellte Gesetzesentwurf, mit dem Justizminister Heiko Maas die sozialen Medien unter Androhung von hohen Geldbußen zum Löschen von Hasskommentaren verpflichten will, stößt vor allem bei den Branchenverbänden auf wenig Gegenliebe.
Die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas für strenge Anforderungen an Online-Netzwerke zum Löschen von Hasskommentare und Falschnachrichten stoßen auf harsche Kritik von Branchenverbänden. Eine starre Frist von 24 Stunden zur Löschung illegaler Inhalte sei realitätsfern und fördere die wahllose Löschkultur im Netz, kritisierte der Internetverband Eco. „Wir bewegen uns in einem sehr sensiblen Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanten Äußerungen“, sagte Eco-Vorstand Oliver Süme.
Auch der Digitalverband Bitkom sieht in dem Gesetzentwurf wesentliche Lücken. Mit dem seit Dienstag vorliegenden Vorschlag verlagere das Justizministerium staatliche Aufgaben auf privatwirtschaftliche Unternehmen. „Wir sind verwundert, dass die Frage, weshalb die Behörden bislang auf die konsequente Durchsetzung geltenden Rechts verzichten, unbeantwortet bleibt“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Der Entwurf setze nicht an der „Wurzel des Übels“ an – „und zwar bei jenen, die rechtswidrige Inhalte erstellen und auf sozialen Netzwerken veröffentlichen“. Auch der eco forderte ein konsequentes Einsschreiten der Strafverfolgungsbehörden anstelle von unrealistischen Auflagen für Unternehmen.
Dem Entwurf von Maas zufolge sollen Unternehmen verpflichtet werden, offensichtlich strafbare Inhalte wie Verleumdung oder Volksverhetzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Es soll auch eine vierteljährliche Berichtspflicht über den Umgang mit Beschwerden festgeschrieben werden. Bei Verstößen sollen Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro verhängt werden.
Vor allem die vorgesehene 24-Stunden-Frist stößt bei den Digitalverbänden auf Kritik. Diese Frist werde bei den vielen als bedenklich gemeldeten Inhalten für eine juristische Bewertung nicht ausreichen, sind sich beide Verbände einig. Das zeigten auch die Erfahrungen der Eco Beschwerdestelle im Umgang mit rechtswidrigen Internetinhalten aus über 15 Jahren ganz deutlich. In vielen Fällen seien die zu prüfenden Sachverhalte juristisch sehr komplex. „Sollte dieses gesetzliche Zeitfenster kommen, haben wir bald eine wahllose Löschkultur im Internet“, sagte Süme. [dpa/buhl]
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