
Hamburg – Die ab März geplante Sperrung ausländischer Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten scheint technisch kaum umsetzbar zu sein und gefährde zudem die im Grundgesetz garantierte Kommunikationsfreiheit auf schwerwiegende Art und Weise.
Zu diesem Urteil kommt nach Vorabinformationen des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags. Hintergrund: Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will Internet-Provider dazu verpflichten, vom Bundeskriminalamt gelistete Web-Seiten zu blockieren.
Eine Sperrung sei zwar technisch möglich, heißt es in dem Gutachten. Doch mit einem „vergleichsweise geringen Aufwand“ könnten Internet-Nutzer die abgeriegelten Seiten trotzdem aufrufen. Wollte man eine wirksame Sperre einrichten, müsse das Internet nach dem Vorbild Chinas umstrukturiert und der Grundgedanke der dezentralen Vernetzung von Computern aufgegeben werden.
„Vor allem aber zweifelt der Wissenschaftliche Dienst an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Es bestehe die Gefahr, dass Provider aus Furcht vor Geldbußen auch Inhalte sperren, ‚die an sich unbedenklich sind'“, heißt es beim „Spiegel“.
Es gebe ein großes Missbrauchspotential bei zentralen technischen Filtersystemen. Dies sei eine Gefahr, die vor allem unter dem Aspekt einer freiheitlichen Demokratie „als besonders schwerwiegend angesehen werden“ müsse. [mg]
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