Werden bisher aufgrund des Gema-Streits gesperrte Musikvideos künftig auch für deutsche Nutzer verfügbar sein? Ein Münchner Gericht hat nun entschieden: Die Videoplattform Youtube muss nicht für von Usern eingestellt Inhalte haften.
Die Videoplattform Youtube hat im jahrelangen Streit mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) einen Sieg errungen. So muss Youtube für von Nutzern eingestellte Inhalte keine Gebühren an die Verwertungsgesellschaft zahlen. Die Videoplattform fungiere lediglich als technische Plattform, die für die hochgeladenen Inhalte der Nutzer keine Verantwortung trage. So müsse die Plattform für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer keine Haftung übernehmen, wie das Landgericht München am Dienstag entschied, das eine Schadenersatzklage der Gema abgewiesen hatte.
Eine Begründung des Urteils soll nach Angaben beider Seiten bisher noch nicht vorliegen. Inwiefern sich das Urteil nun auf die Verfügbarkeit von Musikclips in Deutschland auswirkt, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
In der am Dienstag verhandelten Klage hatte die Gema Schadenersatzansprüche an die Videoplattform gerichtet: Pro Abruf bestimmter Videos auf Youtube hatte sie 0,375 Cent von der Videoplattform gefordert. Auf der Basis von 1000 Titeln, von denen die Gema exemplarisch ausgegangen war, hatte sich die Forderung auf eine Summe von 1,6 Millionen Euro belaufen.
In dem jahrelang währenden Streit geht es um die Verlängerung des 2009 ausgelaufenen Lizenzvertrages von Youtube mit der Gema. Die Streitparteien können sich nicht über das Zahlungsmodell einigen. Während die Verwertungsgesellschaft auf der Zahlung pro Aufruf der Videos behaart, will Youtube die Gema an den erzielten Werbeeinnahmen beteiligen. Aufgrund der fehlenden Einigung zwischen den Streitparteien können deutsche User einen Teil der Musikvideos auf Youtube nicht aufrufen. [kw]
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