Der Internetriese Google hat gegen die GEMA gewonnen: Die Zivilkammer des Hamburger Landgerichts hat den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Musikvideos auf Youtube abgelehnt.
Die 600 Musikwerke, die die Verwertungsgesellschaft GEMA beim Video-Portal Youtube sperren lassen wollte, dürfen dort vorerst online bleiben, berichtete die „FAZ“ am Freitag. Eine Gruppe europäischer und amerikanischer Musikverwertungsgesellschaften unter Führung der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA hatte gegen die Youtube-Musikvideos gekämpft und wollte diese sperren lassen. Das Gericht habe keine Dringlichkeit bei dem Antrag gesehen und auf das Hauptsacheverfahren verwiesen. Seit über einem Jahr ist nicht geregelt, wie viel Geld die GEMA kassiert, wenn Nutzer Musikvideos auf Youtube hochladen. [cg]
Bildquelle:
- Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com