GEMA klagt weiter gegen Videoportal Youtube

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Der Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Videoportal Youtube geht in die nächste Runde: Gemeinsam mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften macht die GEMA nun ihren Anspruch im Hauptsacheverfahren gegen die Plattform geltend.

Das teilte die GEMA am Donnerstag mit. Die Verwertungsgesellschaft hatte vor dem Landgericht Hamburg versucht, eine Einstweilige Verfügung gegen die
Google-Tochter Youtube zu erwirken. Das Gericht hatte Ende August entschieden, dass die Eiligkeit als Voraussetzung für eine Einstweilige Verfügung nicht gegeben ist (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).

Das Gericht habe bei seinem Entscheid im August darauf hingewiesen, dass viel dafür spreche, „dass den Antragstellerinnen prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin zustünde“, hieß es. Seit April 2009 verhandelte die GEMA mit Youtube erfolglos über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Seit über einem Jahr ist nicht geregelt, wie viel Geld die GEMA kassiert, wenn Nutzer Musikvideos auf Youtube hochladen. Nach Abbruch der Vertragsverhandlungen mit Youtube im Mai 2010, hat sich die GEMA gemeinsam mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften zu einer Allianz zusammengeschlossen. Zu dem internationalen Verbund gehören unter anderem die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP und BMI sowie die französische SACEM. Gemeinsam repräsentiert dieser internationale Verbund etwa 60 Prozent des Weltrepertoires der Musik. [cg]

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2 Kommentare im Forum
  1. AW: GEMA klagt weiter gegen Videoportal Youtube Dieser Raffzahnverein gehört verboten. Der hat keinerlei Existenzberechtigung.
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