
München – Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) wird in Zukunft noch stärker gegen illegale Musiknutzung vorgehen.
Grundlage dafür ist ein Urteil, das das Landgericht Hamburg bereits Ende Oktober des vergangenen Jahres gefällt hatte. Darin ist der Alphaload-Betreiberin Walea untersagt worden, Interessenten einen Zugang zum Usenet zu vermitteln, in dem Musikstücke zugänglich sind, die von der GEMA verwertet werden.
Verschiedene Anbieter haben durch die kostenpflichtigen Zugänge mehrfach Gewinne erzielt. Dies gilt unter anderem für „UseneXT“, gegen das die GEMA schon zu Beginn des vergangenen Jahres eine Unterbindung hatte erwirken können. [ft]
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