Ende Mai entscheidet sich, welcher Mobilfunkanbieter welche frei werdenden Kapazitäten bei der großen Frequenzauktion erhält. Der Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur könnte dabei jedoch die Netzneutralität gefährden.
Mit der Deutschen Telekom, Vodafone und Telefónica bewerben sich drei große Mobilfunkanbieter um die Frequenzen, die bei der aktuellen Auktion der Bundesnetzagentur unter den Hammer kommen. Mit dabei ist auch das 700-MHz-Frequenzband, das vor allem für DVB-T-Übertragungen genutzt wird und im Zuge der Umstellung auf DVB-T2 freigeräumt werden soll. Kurz vorm Start der Auktion am 27. Mai könnte die Bundesnetzagentur mit einem Gesetzesentwurf aber noch einmal für Wirbel sorgen, denn in diesem sollen die künftigen Besitzer der Frequenzen von der Netzneutralität befreit werden.
Netzneutralität bedeutet, dass alle Daten bei der Übertragung im Internet gleich behandelt werden, unabhängig von Sender und Empfänger sowie dem Inhalt der Datenpakete und ihrer Anwendung. Laut dem Gesetzesentwurf wird jedoch den „Frequenzzuteilungsinhabern keine Verpflichtung auferlegt, Dienstanbietern diskriminierungsfrei Zugang zu Diensten anzubieten.“
Das bedeutet: Die Anbieter könnten also einzelne Dienste je nach eigener Gesinnung einfach blockieren und so Kunden an der Nutzung derselben behindern. Allerdings erklärt die Bundesnetzagentur auch, dass sie nicht befugt ist, den entsprechenden Anbieter eine solche Verpflichtung aufzuerlegen. Laut Telekommunikationsgesetz (TKG) § 41a ist dazu nur die Bundesregierung ermächtigt.
Für die Mobilfunkanbieter ist das 700-MHz-Band besonders attraktiv, da Netzbetreiber hier mit relativ wenigen Funkstationen und kostengünstig schnelles Internet in wenig erschlossenen Gebieten aufbauen können. Dabei kommt dann auch die Frage der Netzneutralität zum Tragen.
Bundesminister Alexander Dobrindt hofft bei der Versteigerung auf Erlöse in Milliardenhöhe. Solche Summen, wie einst bei den UMTS-Frequenzen, seien nicht zu ewarten, hier fehle den Unternehmen schlicht die Finanzkraft. Dennoch hofft der Minister auf hohe Einnahmen, die dann wiederum zumindest zum Teil direkt wieder in den Breitbandausbau investiert werden sollen. Auf diese Weise soll das selbstgesteckte Ziel erreicht werden, bis 2018jedem Haushalt in Deutschland einen Internetanschluss mit mindestens 50Mbit/s im Download zu verschaffen. [buhl]
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