
München -Die bayerische Staatsregierung wird auf ihrer Kabinettssitzung am 27. Mai einen eigenen Gesetzesentwurf zu den umstrittenen Online-Durchsuchungen verabschieden.
Damit soll bayerischen Verfassungsschützern künftig den Blick auf die Festplatten potenzieller Terroristen und Kinderschänder ermöglichen werden. Dies berichtet der Focus vorab. In einem dem Nachrichtenmagazin vorliegendem Papier von Justizministerin Beate Merk (CSU) ist in dem geplanten neuen Paragrafen „100k“ auch der verdeckte „Zugriff auf informationstechnische Systeme“ vorgesehen. Das soll heißen: Eine richterliche Genehmigung vorausgesetzt, dürfen die weiß-blauen Staatsschützer beim begründeten Verdacht auf solch schwere Straftatenheimlich und ohne Wissen des Betroffenen in eine Wohnung eindringen, um aus ihrer Sicht brisante gespeicherte Daten zu erheben und sicherzustellen. „Damit können wir dem Treiben von Terroristen nicht nur präventiv, sondern auch repressiv begegnen – und sie entsprechend bestrafen“, begründet Merk ihre Gesetzesinitiative gegenüber dem Nachrichtenmagazin. [mg]
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