Passend und pünktlich zum 70-jährigen Jubiläum der Verfassungsschrift fordert die FDP im Bundestag, die Freiheit des Internets ins Grundgesetz aufzunehmen.
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer, Marco Buschmann, schlägt dazu eine Ergänzung des Artikels 5 vor, der die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert. „Der Text des Grundgesetzes kennt Rundfunk, Film und Presse, aber kein Internet“, sagte der Liberale dem „Spiegel“. „Das muss sich ändern.“ Das Grundgesetz wird in diesem Monat 70 Jahre alt.
Buschmann argumentierte, eine solche Verfassungsänderung würde der Bedeutung des World Wide Webs für den freien Informations- und Meinungsaustausch Rechnung tragen. „Auch für die Grenzen der Überwachung der Internetkommunikation oder des Surfverhaltens, sei es durch Staaten oder Facebook & Co., wäre die Internetfreiheit ein klarer Orientierungspunkt, der über das Post- und Fernmeldegeheimnis hinausgeht“, sagte der FDP-Politiker.
„Sogar die Gewährleistung der Netzneutralität ließe sich möglicherweise auf die Internetfreiheit stützen.“ Als Netzneutralität wird die Gleichbehandlung aller Daten bei der Übertragung im Netz bezeichnet – also, dass Netzbetreiber nicht bestimmten Datenpaketen Vorrang einräumen. [dpa]
Bildquelle:
- Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com