Justizminister Heiko Maas hat angekündigt, mit den Verantwortlichen bei Facebook Gespräche über das Löschen von Nazi-Kommentaren zu führen. Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke sieht Facebook jedoch schon jetzt in der Pflicht zum Handeln.
„Facebook zieht sich gerne auf den Standpunkt zurück, als reinerTechnikdienstleister nicht für die Inhalte der Nutzer verantwortlich zusein. Das ist grundsätzlich auch korrekt, da Plattformbetreiber inEuropa eine besondere Haftungsprivilegierung genießen. Da diesenDienstleistern nicht zugemutet werden kann, jedes Posting vorab zuprüfen, haften sie erst ab Kenntnis von rechtsverletzenden Inhalten“, soder Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke.
Genau das sei im Fall von Facebook aber der springende Punkt. Mittlerweile haben tausende Nutzer volksverhetzende Kommentare an das Unternehmen gemeldet. Facebook löscht oft trotzdem nicht und sieht keinen Verstoß gegen die selbst gesetzten Gemeinschaftsstandards.
„Dass Facebook sich auf die eigenen Standards beruft, halte ich für einen schlechten Witz. Auch wenn das Unternehmen seine Europazentrale in Irland hat, muss es sich natürlich an die deutschen Gesetze halten. Und die sind eindeutig: Löscht Facebook nach Kenntnis die rechtswidrigen Inhalte nicht, haftet das Unternehmen selbst. Es wäre also an der Zeit, dass die ersten Staatsanwälte sich die Verantwortlichen bei Facebook zur Brust nehmen und Ermittlungsverfahren wegen einer möglichen Beihilfe zur Volksverhetzung durch Online-Halten der Kommentare einleiten. Facebook kann sich auch nicht darauf berufen, mit der Prüfung der Meldungen überfordert zu sein. Der Konzern macht Milliardengewinne und muss dann eben einen Teil davon für die Beschäftigung weiterer Juristen aufwenden“, so Solmeckes rechtliche Einschätzung.
Verantwortlich seien im Übrigen auch die Betreiber von Facebook-Fanpages, sofern dort volksverhetzende Kommentare gepostet würden. Genau wie Facebook selbst müssten auch die Seitenbetreiber handeln, wenn sie Kenntnis von rechtsverletzenden Inhalten haben. Andernfalls kämen sie selbst in die Haftung. Eine Pflicht, sämtliche Kommentare eigeninitiativ auf Rechtswidrigkeit zu prüfen, gäbe es jedoch nicht.
Bekommen Seitenbetreiber ein Posting gemeldet, müssen sie selbst die schwierige Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung vornehmen. Wer nicht selbst in die Haftung kommen will, wird also im Zweifel lieber löschen.
Doch auch die eigentlichen Täter müssen verfolgt werden. „Hier stehen Polizei und Staatsanwaltschaft Möglichkeiten zur Verfügung, von denen – im Rahmen der vorhandenen dünnen Personaldecke – auch Gebrauch gemacht wird. Über eine Anfrage bei Facebook können die Behörden die IP-Adresse eines anonym postenden Täters erhalten. Die IP-Adresse kann dann vom jeweiligen Internetprovider einer echten Person zugeordnet werden, so dass der Täter ermittelt werden kann“, erläutert Anwalt Solmecke abschließend dazu. [red]
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