Facebook geht gegen Vererbbarkeit von Konten vor

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Ende 2015 erklärte ein Berliner Gericht das Konto eines minderjährigen Facebook-Nutzers als vererbbar. Das soziale Netzwerk will nun gegen dieses Urteil Berufung einlegen.

Facebook hat Berufung gegen ein Urteil eingelegt, laut dem das Online-Netzwerk den Eltern eines verstorbenen minderjährigen Kindes Zugang zu dessen Benutzerkonto verschaffen muss. Das teilte das zuständige Landgericht in Berlin am Montag mit. Die Richter hatten im Dezember 2015 entschieden, dass der Vertrag mit Facebook Teil des Erbes sei. Somit wollen sie den digitalen Nachlass nicht anders behandelt sehen als etwa Briefe oder Tagebücher. Ob die Berufung zugelassen wird, ist laut Gericht noch unklar.

Geklagt hatte eine Frau, deren Tochter 2012 unter bisher ungeklärten Umständen tödlich verunglückt war. Die Mutter hofft, über das Facebook-Konto etwaige Hinweise auf Motive für einen möglichen Suizid ihrer Tochter zu bekommen. Das Persönlichkeitsrecht des verstorbenen Kindes stehe der Entscheidung nicht entgegen, so das Gericht. Als Sorgeberechtigte seien die Eltern berechtigt zu wissen, wie und worüber ihr minderjähriges Kind im Internet kommuniziere – sowohl zu Lebzeiten als auch nach dessen Tod.
 
Experten zufolge ist es das erste Urteil in Deutschland, das die Vererbbarkeit eines Facebook-Kontos feststellt. [dpa/buhl]

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7 Kommentare im Forum
  1. Weil man dann Account für einen Toten bereit halten muss. Einmal kann man mit toten nichts verdienen(Also unnötig Speicher belegt) und zusätzlich würde das Netzwerk komisch wirken wenn dort Profile von toten Aktiv wären. Ich kann verstehen das man so versucht bei dem Opfer den Grund für ihren tot raus zufinden aber was ist mit ihren Freundem die vielleicht Privat geschrieben haben was andere, besonders die Eltern nichts angeht.
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