Exklusivinhalte fürs Netz – ZDF-Plan abgesegnet

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ZDF Mediathek; © ZDF/ZDF Neue Medien
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Das Telemedienänderungskonzept des ZDF wurde vom Fernsehrat einstimmig genehmigt. Das heißt, das ZDF darf künftig exklusiv fürs Netz produzieren und die Inhalte dort auch länger verfügbar machen.

Das vom Intendanten Dr. Thomas Bellut vorgelegte Telemedienänderungskonzept sieht wesentliche Änderungen in den Bereichen eigenständiger audiovisueller Inhalte („Online-Only“), Verweildauer sowie der Verbreitung der Inhalte über Drittplattformen vor. Gegenüber der im September 2019 vorgelegten Fassung wurden die Online-only-Pläne nochmals ausgeweitet und das nun genehmigte Konzept an mehreren Stellen diesbezüglich modifiziert.

Marlehn Thieme, die in ihrem Amt bestätigte Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates, hob hervor: „Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig öffentlich-rechtliche Wissens- und Bildungsinhalte sind – und auch ihre digitale Verfügbarkeit. Der Fernsehrat hat in seinen Beratungen für das neue Telemedienkonzept unter anderem darauf hingewirkt, dass die Archivfunktion für ZDF-Inhalte ausgeweitet und bildungsrelevante Beiträge möglichst unbegrenzt angeboten werden dürfen.“

Das Genehmigungsverfahren (der so genannte „Drei-Stufen-Test“) für das Änderungskonzept der Telemedienangebote des ZDF war vom Fernsehrat in seiner Sitzung am 13. September 2019 eingeleitet worden. Mit dem Telemedienänderungskonzept werden lediglich Teile des bestehenden Konzepts aus dem Jahr 2010 geändert bezeihungsweise ergänzt.

Ansonsten behält das Telemedienkonzept vom 18. Mai 2010 seine Gültigkeit.

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35 Kommentare im Forum
  1. Wie sind denn die Verbreitungswege (Anzahl) in der "Grundversorgung" definiert? Welche web-only Inhalte meinst du denn Mit " Propagandascheisse"?
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