Eine neue Verordnung schafft innerhalb der EU gleiche Rechte für Privat- und Unternehmenskunden. Auch beim Umleiten auf bestimmte nationale Webpräsenzen drohen Händlern bald empfindliche Strafen.
Wer in der Vergangenheit die Website eines Händlers im europäischen Ausland ansteuerte, fand sich nicht selten unversehens auf der entsprechenden Präsenz der heimischen Niederlassung wieder. Wurde also nicht über ein VPN-Netzwerk der wahre Standort des Verbrauchers verschleiert, war das Bestellen von Ware in ausländischen Webshops mancher Anbieter nahezu unmöglich.
Die ab Dezember wirksame neue EU-Verordnung zur Gleichbehandlung von Online-Kunden soll dies nun verhindern: Webpräsenzen von Anbietern innerhalb der EU müssen für sämtliche Nutzer aus Ländern der Europäischen Union frei anwählbar sein. Das Umleiten auf die entsprechenden Domains mit angepasstem Länderkürzel seitens der Anbieter wird ebenfalls verboten – bei Zuwiderhandlung müssen Online-Händler mit Geldbußen von bis zu 200.000 Euro rechnen.
Lediglich bei den Versandbedingungen bleiben den Anbietern Spielräume, Bestellungen aus dem EU-Ausland zu verhindern: Das Gesetz zur Gleichbehandlung von Verbrauchern im Netz berührt nicht die von Anbietern relativ frei wählbaren Einschränkungen im Warenversand. [rs]
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