EU: Safe-Habour-Nachfolger muss noch nachgebessert werden

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Safe Habour ist gekippt – nun muss ein neues Datenschutzabkommen mit den USA auf den Tisch, doch bei der neuen Vereinbarung sehen die EU-Datenschützer noch Nachbesserungsbedarf.

Die Datenschützer der EU-Staaten melden Nachbesserungsbedarf beim „EU-US-Datenschutzschild“ zum Informationstransfer in die Vereinigten Staaten an. „Wir glauben, da ist noch Arbeit zu erledigen“, sagte Isabelle Falque-Pierrotin am Mittwoch in Brüssel. Die Leiterin der französischen Behörde CNIL hat derzeit den Vorsitz im Kreis der nationalen Datenschützer. Im Vergleich zur Vorläufer-Vereinbarung Safe Harbor sei die Grundsatzvereinbarung allerdings ein „großer Schritt nach vorn“.
 
Sorge macht den Datenschützern laut Falque-Pierrotin unter anderem, dass noch beim massenhaften Sammeln von Informationen im Dienste der öffentlichen Sicherheit. Diese Möglichkeit sei derzeit in den Schild eingebaut.

Der „EU-US-Datenschutzschild“ war Ende Februar im Grundsatz vereinbart worden. Er bietet einen Rahmen für den Datentransfer zwischen der EU und den USA und ersetzt die Vorläufer-Regelung Safe Harbor, die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ungültig geworden war.
 
Falque-Pierrotin appellierte im Namen der Datenschützer an die EU-Kommission, Unklarheiten zu beheben und die Vereinbarung gegebenenfalls nachzubessern, bevor sie das amerikanische Datenschutzniveau formell als ausreichend einstuft. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Vosshoff erklärte, die Behörde sei „in der Pflicht, in Verhandlungen mit den US-amerikanischen Partnern die erforderlichen Anpassungen (…) vorzunehmen, um ein erneutes Scheitern vor den europäischen Gerichten zu vermeiden“.
 
EU-Justizkommissarin Vera Jourova zeigte sich dafür offen und sprach von „nützlichen Empfehlungen“ der Datenschützer. „Die Kommission wird zügig daran arbeiten, diese in ihre endgültige Entscheidung einzuschließen.“ Die endgültige Annahme plant die EU-Kommission für den Juni. Vorher müssen noch die EU-Staaten dem neuen Datenschutzrahmen zustimmen.
 
Datenschutzaktivist Max Schrems, der das EuGH-Urteil gegen Safe Harbor erstritten hatte, zweifelte den Änderungswillen der EU-Kommission an. Die Vereinbarung sei ein „kompletter Misserfolg“ und werden nur aufgrund des Drucks der US-Regierung und einiger Branchen am Leben erhalten.
 
Ob die Datenschützer gegen die Vereinbarung klagen könnten, falls die Änderungswünsche keine Berücksichtigung finden, ließ Falque-Pierrotin offen. „Sie können niemanden daran hindern, vor Gericht zu ziehen“, sagte sie. [dpa/kw]

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2 Kommentare im Forum
  1. Ein Datenschutzabkommen mit den USA ist sowieso nur eine Beruhigungspille für das Wahlvolk. Wozu also diese Mühe?
  2. Du meinst sicher keine echte Beruhigungspille sondern ein Placebo. Die USA wird sich sowieso nicht an solche Abkommen halten, die anderen Länder (inklusive Deutschland) aber auch nicht, sonst wären ja die ganzen "Spione" arbeitslos.
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