Schluss mit horrenden Rechnungen nach dem Urlaub aufgrund von Roaming-Gebühren: In der Nacht zum Dienstag erzielten die EU-Staaten eine Grundsatzeinigung in Bezug auf dieRoaming-Gebühren und die Netzneutralität.
Reisende können künftig deutlich günstiger im EU-Ausland telefonieren, im Internet surfen und SMS-Schreiben. Denn die sogenannten Roaming-Gebühren sollen am 15. Juni 2017 in der EU auslaufen. Darauf einigten sich Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments am frühen Dienstagmorgen nach einer zwölfstündigen Sitzung in Brüssel, wie Lettland als derzeitiger Vorsitz der EU-Staaten mitteilte.
Das völlige Aus der Extra-Gebühren bedeutet dies für Verbraucher aber nicht: Anbieter dürfen Einschränkungen machen, wenn Nutzer häufiger im EU-Ausland mobil telefonieren, surfen oder SMS schicken und nicht nur bei gelegentlichen Reisen. Zudem sollen Anbieter entstandene höhere Kosten abrechnen können.
In einem Zwischenschritt sollen die Roaming-Aufschläge am 30. April 2016 noch einmal deutlich sinken. Dann dürfen laut Mitteilung Telefonate im EU-Ausland nur noch 5 Cent pro Minute kosten (derzeit 19 Cent für abgehende, 5 Cent für eingehende Anrufe), die Obergrenze für SMS ist 2 Cent (derzeit 6 Cent) und beim Surfen darf jedes Megabyte an Daten mit maximal 5 Cent zu Buche schlagen (derzeit 20 Cent). Hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer.
Eine Einigung gab es auch in der umstrittenen Frage der Netzneutralität. Dahinter steckt die Idee, dass Internet-Provider und Telekommunikationsunternehmen die Datenpakete der Nutzer gleichberechtigt durch ihre Leitungen schicken – unabhängig davon, woher sie stammen oder welchen Inhalt sie haben. Heftig diskutiert wurde bei den Verhandlungen, ob und welche Daten unter bestimmten Bedingungen doch Vorrang haben sollten.
„Es ist nicht alles so schön, wie wir uns das gewünscht haben“, sagte die SPD-Europaabgeordnete Petra Kammerevert, die für das Parlament mit am Verhandlungstisch saß, der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel. „Aber wir haben eine Menge erreicht.“
Internet-Anbieter müssten verschiedene Arten von Verkehr gleichmäßig behandeln, hieß es in der lettischen Mitteilung. Drosseln oder Blockieren von Inhalten soll nur im Ausnahmefall erlaubt sein, etwa bei Cyber-Angriffen.
Bestimmte Spezialdienste sollen Vorfahrt erhalten dürfen – das könnten zum Beispiel Anrufe des automatischen Auto-Notrufs eCall sein, erläuterte Kammerevert. Voraussetzung dafür sei aber, dass diese Dienste notwendig seien und eine ausreichende Netzkapazität zur Verfügung stehe. Die „generelle Qualität“ für andere Nutzer müsse weiterhin ausreichen. „Alle Verkehre werden gleich behandelt, ob es das Katzenbild von Oma ist, ein Spielfilm, den ich mir herunterlade oder eine Email“, sagte Kammerevert.
Trotz der Grundsatzeinigung müssen einige Details noch ausgehandelt werden. Wenn dies geschehen ist, müssen die EU-Staaten und das Parlament den informellen Kompromiss offiziell bestätigen. [dpa/kw]
Bildquelle:
- Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com