Erotik-Streaming: Experte zweifelt an Urheberrechtsverletzung

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Nachdem in der vergangenen Woche tausende Abmahnungen wegen dem Streaming von Erotik-Videos im Netz verschickt wurden, gibt es für Betroffene nun vielleicht Entwarnung. Laut einem Rechtsexperte gebe eshier keine Urheberrechtsverletzung, wie von der Kanzlei behauptet.

Im Fall der jüngsten Abmahnwelle gegen Zuschauer von Porno-Clips im Internet handelt es sich nach Auffassung eines Medienrechtsexperten nicht um eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzer. Anders als beim Download oder dem File-Sharing werden beim Streaming für die flüssige Wiedergabe teils temporär Daten zwischengespeichert. Es komme aber darauf an, „was der Durchschnittsnutzer dauerhaft an Kopie herausziehen kann“, sagte Gerald Spindler, Medienrechtsprofessor in Göttingen dem Blog „iRights“.

Es hänge davon ab, wie technisch man den Paragraf 44a des deutschen Urheberrechtsgesetzes verstehe, sagte Spindler. Wenn der normale Nutzer nicht in der Lage sei, die temporär gefertigten Kopien weiter zu verwenden, liege seines Erachtens kein Urheberrechtsverstoß vor. „Es bedürfte lediglich eines klärenden Urteils, wenn solche Rechtsunsicherheiten erzeugt werden“, sagte Spindler. Betroffene Verbraucher haben nach Einschätzung des Medienrechtlers gute Chancen, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen, da „keinerlei Verletzungshandlung vorliegt“.
 
Unterdessen prüft die Staatsanwaltschaft Köln ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen falscher Versicherung an Eidesstatt. Dabei solle geprüft werden, ob die Regensburger Anwaltskanzlei, die Tausende Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Sex-Videos verschickt hatte, vor Gericht falsche Angaben gemacht habe.
 
Die Kanzlei verlangt von den Adressaten unter anderem die Zahlung von 250 Euro wegen Urheberrechtsverstößen. Beim Antrag der Kanzlei auf Herausgabe der Anschlussdaten könne das Landgericht Köln jedoch hinters Licht geführt worden sein. Es sei nicht deutlich gemacht worden, dass es sich um Streaming und nicht um File-Sharing illegaler Tauschbörsen handelte. [dpa/fm]

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16 Kommentare im Forum
  1. AW: Erotik-Streaming: Experte zweifelt an Urheberrechtsverletzung Es scheint ja nun so zu sein, dass erst eine gerichtliche Klärung erfolgen muss. Und dies dauert ja sicherlich einige Zeit.
  2. AW: Erotik-Streaming: Experte zweifelt an Urheberrechtsverletzung Was heißt Entwarnung? So oder so kostet es den Leuten Geld: Entweder nen Anwalt nehmen oder zahlen. Also wo ist da die "Entwarnung"?
  3. AW: Erotik-Streaming: Experte zweifelt an Urheberrechtsverletzung Es reicht auch das Schreiben zu Schreddern. Da wird nie ein 2. Brief hinterher kommen.
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