DSGVO: Bislang 75 Bußgelder wegen Verstößen

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Die Datenschutzbeauftragten der Länder haben laut einem Medienbericht seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im vergangenen Mai in mindestens 75 Fällen Bußgelder verhängt.

Die Gesamtsumme beträgt laut einer Umfrage der „Welt am Sonntag“ 449 000 Euro. Die Zeitung hatte die Datenschutzbeauftragten der Länder befragt. 14 von 16 Bundesländern machten Angaben, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen nicht.
 
Demnach wurden in sechs Bundesländern Bußgelder verhängt: Baden-Württemberg (7 Fälle/203 000 Euro), Rheinland-Pfalz (9 Fälle/ 124 000 Euro), Berlin (18 Fälle/105 600 Euro), Hamburg (2 Fälle/ 25 000 Euro), Nordrhein-Westfalen (36 Fälle/15 600 Euro) und Saarland (3 Fälle/590 Euro). Strafen in Millionenhöhe, wie im Vorfeld der DSGVO von Unternehmen und Vereinen befürchteten, sind demnach bislang noch nicht verhängt worden.

Das höchste einzelne Bußgeld stammt laut „Welt am Sonntag“ aus Baden-Württemberg. Dort waren Gesundheitsdaten im Internet gelandet. Die Datenschutzbeauftragte in Berlin sei mit 50 000 Euro gegen eine Bank vorgegangen, die unbefugt Daten ehemaliger Kunden verarbeitet hatte.
 
Die EU-Datenschutzgrundverordnung war am 25. Mail 2018 in Kraft getreten. Sie soll vor allem Verbraucher besser schützen. So wird etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden deutlich strenger geregelt als zuvor. Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt – und dem dann zustimmen. Bei Verstößen drohen Unternehmen hohe Geldstrafen.

[dpa]

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8 Kommentare im Forum
  1. Und die Gemeinden dürfen einfach mal so Personendaten ungefragt an eine GmbH (Rundfunkbeitrag) weiterleiten?
  2. Es gibt durchaus Gemeinden, die dies nicht tun, weil auch sie Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe haben. Meine Gemeinde hingegen findet das völlig okay, Daten weiterzugeben. Auf meine diesbezügliche Beschwerde bei der Stadtverwaltung und Bitte um Löschung (Art. 17 DSGVO) meiner Daten bei der GEZ, äh... beim Beitragsservice, bekam ich die lapidare Aussage, dass die Weitergabe und Speicherung der Daten ja rechtmäßig sei, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben notwendig sei. Ah ja. Im Endeffekt kann man damit in jeglichem Fall die Weitergabe und Speicherung der Daten rechtfertigen. Auch beispielsweise die Werbewirtschaft braucht die Daten ja ganz dringend zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Da kann man sich Datenschutzgesetze eigentlich komplett sparen, wenn jeder die nach Lust und Laune aushebeln kann, wie es ihm gerade gefällt.
  3. Mir fällt in der Länderliste NRW auf: Mehr als die Hälfte aller Fälle und dann nur 15.600€ Bußgelder? Riecht so, als ob dort jemand Bagatellen verfolgt… Der dickste Fisch, von dem ich bisher gehört hatte, war ein Krankenhaus in Portugal: Die hatten mehr Leute in der Benutzergruppe "Arzt" ihrer Patientendaten als das Krankenhaus überhaupt Mitarbeiter hatte. Das kostete dann auch mal eine halbe Million.
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