Die Verbraucherzentrale NRW hat die Deutsche Telekom per Abmahnung dazu aufgefordert, auf die neu eingeführte Volumengrenze bei Breitbandanschlüssen zu verzichten. Sollte das Telekommunikationsunternehmen bis zum 16. Mai nicht eine entsprechende Verzichtserklärung abgeben, soll der Fall vor Gericht landen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Deutsche Telekom scharf für ihre Einführung einer Datenobergrenze bei den Breitbandeinschlüssen kritisiert. Wie die Verbraucherschützer auf ihrer Internetseite mitteilten, stelle das Vorgehen der Telekom in ihren Augen eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar. Wolle man als Kunde auch die neuen Dienste und Möglichkeiten des Internets nutzen, so seien die geltenden 75 Gigabyte an Volumen zu wenig.
„Wer regelmäßig Internetvideos in HD-Qualität ansieht, Musik oder Radio über das Internet hört, häufig online spielt oder seine Datensicherung über einen Clouddienst erledigt, läuft Gefahr, auf das Tempo 384 Kilobit pro Sekunde gedrosselt zu werden“, so die Verbraucherzentrale. Besonders betroffen seien Familien mit Kindern und Haushalte mit mehreren Personen, da sich dort die Datenvolumen mehrerer Personen addieren würden. Unproblematisch sei die Geschwindigkeitsdrosselung auf Dauer nur für Personen, die das Internet lediglich für einfache Dienste wie dem Abrufen von Internetseiten oder E-Mails nutzen.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW befördert das Datenvolumen die Herausbildung einer digitalen Zwei-Klassen-Gesellschaft im Internet. Nur wer es sich leisten könne, nach dem Überschreiten der Datengrenze weiteres Volumen hinzuzubuchen, sei in Zukunft in der Lage in vollem Umfang an den Online-Angeboten teilzuhaben. Zudem würde die Telekom durch die Bevorzugung einzelner Dienste oder Inhalte die Netzneutralität verletzen.
Als Maßnahme gegen die Einführung der Datenobergrenze für Neukunden hat die Verbraucherzentrale NRW die Deutsche Telekom jetzt per Abmahnung aufgefordert, in Zukunft die seit dem 2. Mai 2013 geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen. Das Unternehmen soll nun bis zum 16. Mai 2013 Zeit haben, per Unterlassungserklärung den Verzicht auf die Verwendung der Klausel bekannt zu geben. Sollte die Telekom der Forderung nicht nachkommen, würde der Fall vor Gericht ausgetragen werden. [ps]
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