Das Bundeskartellamt will sich die Drosselungspläne der Deutschen Telekom für ihre DSL-Anschlüsse genau ansehen. Besonders die Frage, ob eigene Dienste wie Entertain gegenüber Konkurrenzangeboten bevorzugt werden, möchte die Behörde dabei prüfen. Bislang sieht Kartellamtschef Mundt allerdings keine Veranlassung für ein Verfahren.
Das Bundeskartellamt will nach Informationen des „Handelsblatt“ die Datendrosselung der Deutschen Telekom für ihre DSL-Anschlüsse überprüfen. Dabei sollen die neuen Regelungen vor allem in Hinblick auf die Einhaltung der Netzneutralität überprüft werden, indem die Frage geklärt wird, ob die Telekom konzerneigene Angebote wie ihre IPTV-Plattform Entertain gegenüber konkurrierenden Angeboten von Wettbewerbern bevorzugt. Bereits Anfang Mai hätte die Aufsichtsbehörde schriftliche Fragen diesbezüglich an den Bonner Telekommunikationskonzern gestellt.
Die Deutsche Telekom selbst rechtfertigte die Ausnahme von Entertain aus der Volumenbegrenzung damit, dass es sich dabei um ein separates Angebot handle, für das der Kunde auch extra bezahle. Laut Kartellamtschef Andreas Mundt wolle man die Antworten des Unternehmens jetzt in aller Ruhe auswerten. Momentan sehe man sich beim Bundeskartellamt noch nicht zu einem Verfahren veranlasst. Würden allerdings Angebote der Telekom-Kokurrenz bei der Übertragungsgeschwindigkeit benachteiligt, könnte dies aus Sicht der Kartellbehörde eine unzulässige Diskriminierung darstellen.
Die Deutsche Telekom hatte zum 2. Mai 2013 eine Volumenobergrenze für ihre DSL-Anschlüsse eingeführt. Nutzer, die das monatliche Kontingent überschreiten, werden danach in ihrer Surfgeschwindigkeit deutlich gedrosselt. Ausgenommen von der Volumenbegrenzung ist das IPTV-Angebot Entertain. Auch die Bundesnetzagentur überprüft die Pläne der Telekom derzeit auf ihre Rechtmäßigkeit. [ps]
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