Die Bundesnetzagentur hat die Regelungen für die von der Deutschen Telekom geplanten Netzaufrüstung via Vectoring verschärft. Demnach darf der Endkundenvertrieb der Telekom keinen Zugriff auf die Erschließungspläne der Wettbewerber haben, damit die Bonner bei der Netzplanung nicht abgucken können.
Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern beim Vectoring-Ausbau der VDSL-Netze in einigen Punkten entgegen kommen. Wie die Bundesnetzagentur in dieser Woche entschieden hat, muss das Bonner Unternehmen seine Musterverträge mit den Konkurrenten binnen eines Monats ändern und bei der Netzbehörde zur Prüfung vorlegen.
Demnach muss die Telekom für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannten letzten Meile, verbindliche Regelungen formulieren, um den Schutz der in der Vectoring-Liste enthaltenen Erschließungspläne ihrer Wettbewerber zu gewährleisten. Damit soll vor allem verhindert werden, dass die Telekom-eigene Netzplanung und der eigene Endkundenvertrieb nicht darauf zugreifen können. Anders ausgedrückt: Die Telekom soll für ihre eigene Netzplanung nicht bei der Konkurrenz abgucken.
Weitere vertragliche Anpassungen sollen konkrete Sanktionen bei missbräuchlichen Reservierungen von Kabelverzweigern (KVz) und beim Nicht-Ausbau zuvor reservierter KVz mit Vectoring betreffen. „Ebenso wie unsere im vergangenen Jahr ergangene Vectoring-Grundsatzentscheidung stellt auch die jetzige Entscheidung zu den Detailregelungen des Vectoring-Einsatzes einen fairen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Marktakteure dar“, betonte Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur.
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