Parship bezeichnete sich als Deutschlands größte Online-Partnervermittlung, der Konkurrent LoveScout24 klagte dagegen. Jetzt entschied das Oberlandesgericht München in dem Dating-Streit.
Der Streit der deutschen Dating-Riesen ist entschieden: Das Internet-Portal Parship darf sich nicht „Deutschlands größte Partnervermittlung“ nennen. Das Oberlandesgericht München bestätigte damit am Donnerstag ein Landgerichts-Urteil und wies die Berufung zurück. Der Konkurrent LoveScout24 hatte wegen des Parship-Werbespruchs auf Unterlassung geklagt und recht bekommen.
In diesem Rechtsstreit ging es auch um die Frage, wer ganz oben steht im Geschäft mit der Liebe im Netz, wer als großer, wenn nicht größter Player gilt in der seit Jahren wachsenden deutschen Online-Dating-Branche mit einem Umsatz von rund 210 Millionen Euro. Seit 2014 wächst der Markt jedes Jahr um rund fünf Prozent. „Da geht es darum, wer die Marktführerschaft hat“, sagt Andrea Langbein, Sprecherin des Testportals „Singlebörsen-Vergleich.de“. „Das zieht schon, wenn man sagt, man ist die größte Single-Börse.“ LoveScout24 nennt sich „Deutschlands Datingportal Nr. 1“.
Laut der Studie „Der Deutsche Online-Dating-Markt 2017/2018“ haben beide Portale jeweils mehr als zehn Millionen Mitglieder. Insgesamt haben sich seit 1998 deutschlandweit mehr als 135 Millionen Mitgliedschaften (Profile) in den verschiedenen Portalen und Apps angehäuft, von denen nur ein Bruchteil genutzt wird. Allerdings liegt die Zahl der aktiv genutzten Profile demnach auch schon bei 8,6 Millionen. Zum Vergleich: 2003 waren es nur 3,5 Millionen.
Auch wenn inzwischen Apps wie Tinder den Markt aufgemischt hätten – was den Umsatz angeht, könnten diese mit Parship und LoveScout24 nicht mithalten, sagt Langbein.
Parship wurde 2001 gegründet und gehört seit zwei Jahren zusammen mit dem kleineren Schwesterunternehmen Elite-Partner zum Fernsehkonzern ProSiebenSat.1. Ein guter Deal: Die Sendergruppe wirbt auf ihren Kanälen kräftig für die eigenen Firmen. Der Konzern nutzt dafür auch nicht verkaufte Werbezeiten und lernt zudem durch Abgleich der Werbe- und Online-Nutzungs-Daten, die Kunden immer zielgenauer anzusprechen.
Die Parship-Elite-Gruppe mit Sitz in Hamburg beschäftigt 230 Mitarbeiter und hat 2017 mehr als 120 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet. Als Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen blieben 30 Prozent davon übrig. LoveScout24 beantwortet die Frage nach dem Umsatz nicht.
Bisher ist Parship in 13 Ländern aktiv, wagte im Oktober sogar den Sprung über den Atlantik und übernahm zusammen mit der ProSiebenSat.1-Tochter NuCom die große US-Partnervermittlung Eharmony.
Das Oberlandesgericht bestätigte nun das Urteil des Landgerichts München I. Das hatte Parship schon im Januar untersagt, sich als „größte Partnervermittlung“ Deutschlands zu bezeichnen. Das Unternehmen begründete seinen Anspruch unter anderem mit der höheren Zahl der zahlenden Premium-Mitglieder. Das war eine Argumentation, der das Gericht nicht folgen wollte: Der Verbraucher unterscheide nicht zwischen kostenlosen Mitgliedschaften und Premium-Angeboten. Daher sei die Zahl von Premium-Kunden nicht das einzige maßgebliche Abgrenzungskriterium.
Parship kostet im Jahresabo rund 660 Euro und arbeitet statt freier Suche durch die verschiedenen Profile mit Partnervorschlägen, die sich aus Persönlichkeitstests ergäben. Es funktioniert damit anders als LoveScout24, das laut Online-Dating-Expertin Langbein „ein klassisches Kontaktanzeigenportal“ ist. Diese Feinheiten seien für die breite Masse aber einfach zu fein, meinte das Landgericht. Partnervermittlung, Partnerbörse, Singlebörse – die Allgemeinheit mache da keine Unterschiede. [Britta Schultejans und Roland Losch]
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