Eigentlich sollten Googles Street-View-Autos nur Aufnahmen von Straßen machen, doch stattdessen schnitten die Kameras auch Daten aus WLAN-Netzen mit. Darunter E-Mails, Passwörter oder auch Chat-Protokolle. Für dieses Vorgehen muss Google nun ein Bußgeld zahlen.
Google soll in Deutschland ein Bußgeld von 145 000 Euro wegen des Mitschnitts von WLAN-Informationen durch seine Kamera-Wagen zahlen. Der Hamburger Datenschutz-Beauftragte Johannes Caspar gab die Strafe am Montag bekannt. Die Kamera-Fahrzeuge machten Aufnahmen für Googles Straßen-Atlas Street View. In den Jahren 2008 bis 2010 speicherten sie aber auch unverschlüsselte Informationen aus WLAN-Netzen auf ihrem Weg.
„Unter den im Vorbeifahren erfassten Informationen befanden sich auch erhebliche Mengen an personenbezogenen Daten unterschiedlichster Qualität. Beispielsweise wurden E-Mails, Passwörter, Fotos und Chat-Protokolle erfasst“, stellte Caspar in der Mitteilung am Montag fest. Das weltweite Problem war 2010 auf seine Nachfragen hin öffentlich geworden.
Nach Erkenntnissen der amerikanischen Aufsichtsbehörde FCC hatte ein einzelner Mitarbeiter die Funktion in die Software der Kamera-Wagen eingefügt. Er habe gedacht, dass mit Hilfe von Informationen etwa zu Suchanfragen die Internet-Suche verbessert werden könne. Google betonte, die Daten seien nie kommerziell ausgewertet worden. Der Konzern hatte zunächst von einem Versehen gesprochen, bei dem nur Datensplitter gespeichert worden seien.
Caspar verhängte das Bußgeld im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte im vergangenen November ihre Ermittlungen eingestellt. Das Bundesverbraucherschutzministerium begrüßte das Bußgeld und forderte Google auf, die Informationspolitik gegenüber Behörden und Öffentlichkeit zu verbessern.
Google musste wegen des Vorfalls bereits in mehreren Ländern Sanktionen hinnehmen. In den USA musste das Unternehmen jüngst sieben Millionen Dollar (5,4 Millionen Euro) Strafe nach einer Einigung mit den Generalstaatsanwälten von 38 US-Staaten zahlen. Der damit verbundene Vergleich stelle sicher, dass Google in der Zukunft keine ähnlichen Methoden mehr anwende, um ohne Zustimmung an persönliche Daten zu gelangen, erklärte der federführende Staatsanwalt aus Connecticut George Jepsen Mitte März. Das Unternehmen habe sich verpflichtet, seine Mitarbeiter entsprechend zu schulen.
Im August vergangenen Jahres musste Google in einem anderen Fall in den USA 22,5 Millionen Dollar zahlen, weil es mit einem Trick sogenannte Cookies auf Geräten mit Apples Safari-Browser hinterlassen hatte. Die Cookies protokollierten das Surfverhalten der Apple-Nutzer.
Der Hamburger Datenschützer räumte selbst ein, dass der Betrag für einen Konzern wie Google keine abschreckende Wirkung habe. Das Bundesdatenschutzgesetz sehe für multinationale Unternehmen aber nur ein Bußgeld von bis 150 000 Euro für fahrlässige Datenschutz-Verstöße und von bis zu 300 000 für vorsätzliche Verletzung vor. Bei der künftigen europäischen Datenschutzverordnung wird derzeit über ein Bußgeld von bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes diskutiert. Dies würde „eine wirtschaftlich spürbare Ahndung von Datenschutzverletzungen ermöglichen“, erklärte Caspar. Google erzielte im vergangenen Jahr einen Umsatz von knapp 50,2 Milliarden Dollar. [dpa/fm]
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