Datenschützer nehmen Dating-Portale ins Visier

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Einige deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden werfen in einer abgestimmten Aktion einen genauen und umfassenden Blick auf diverse Dating-Portale im Internet. Besondere Prüfung erfährt dabei der Umgang mit personenbezognen Daten.

Im Rahmen einer schriftlichen Prüfung wirft das BayLDA einen näheren Blick auf Dating-Portale im Internet, deren Betreiber vornehmlich in Bayern angesiedelt sind. Ziel der Portale ist es, Erwachsenen das Knüpfen von Bekanntschaften zu ermöglichen, potenzielle Ehepartner zu finden oder auch, je nach Ausrichtung, sexuelle Kontakte zu suchen.

Da sich entsprechende Portale im Zuständigkeitsbereich der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden aus Baden-Württemberg, Hamburg und Bayern (BayLDA) befinden, haben sich diese zur Prüfung entschlossen. Gerade in Bayern befinden sich zahlreiche solcher Portale, deren Spektrum von großen, namhaften Anbietern mit erheblicher Marktrelevanz bis zu kleinen, bisher eher unbekannten Portalen reicht.
 
Thomas Kranig, Präsident des BayLDA, äußerte sich zum Hintergrund der Prüfung: „Es geht uns bei der Prüfung darum, das Geschäftsmodell der Dating-Portale und deren Umgang mit den personenbezogenen Daten der Nutzer im Detail kennenzulernen und schließlich zu beurteilen, ob dieser im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften steht.“
 
Die Grundlage dazu bildet ein von den beteiligten Datenschutzaufsichtsbehörden entwickelter Prüfkatalog mit rechtlichen und technischen Fragen. Dieser wurde an die bayrischen Anbieter von zehn, teils zufällig, ausgewählten Dating-Portale gesandt, die diesen innerhalb einer bestimmten Frist beantworten müssen. Die BayLDA verspricht sich notwendige Erkenntnisse darüber, ob die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Internetangebot und gegebenenfalls Apps eingehalten werden.
 
Im Anschluss an die schriftliche Kontrolle wird das BayLDA zwei Anbieter zusätzlich im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle einer fokussierten Prüfung unterziehen. Mit dieser Prüfung wollen die Behörden zeigen, dass trotz föderaler Strukturen gemeinsame und umfangreiche Prüfungen von Unternehmen durchgeführt werden können. Die Gewinner sind dabei die Nutzer der Portale, da der Umgang von sensiblen Daten einer aufsichtlichen Kontrolle unterzogen wird. Wenn Mängel festgestellt werden sollten, so müssen die Anbieter diese umgehend beseitigen. [ag]

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