Laut einer Untersuchung des Kartellamts kann man sich nicht darauf verlassen, über Vergleichsplattformen das beste Angebot zu bekommen. Verbraucherschützer fordern nun mehr Transparenz.
Check24 und Verivox treten nicht selten als Stimme der Verbraucher auf. Nutzer können dort Angebote vergleichen und Ratschläge bekommen. Eine Untersuchung des Kartellamts zu den Geschäftspraktiken von Vergleichsplattformen im Netz zeigt nun jedoch, dass sich Verbraucher nicht darauf verlassen können, auf diesem Weg das beste Angebot zu bekommen.
Woran das liegt? „Anbieter von Hotelzimmern können sich Listenplätze auf Hotelplattformen erkaufen“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, bereits im Bericht seiner Institution ein Beispiel. „Und mitunter deckt ein Portal weniger als 50 Prozent der im Markt befindlichen Angebote ab.“ Für Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, ist laut einen gestrigen Artikel in der „Süddeutschen“ klar, was nun passieren müsse: „Die Politik muss dafür Sorge tragen, dass Vergleichsportale mit großer Sorgfalt und Transparenz informieren.“
Das aktuellste Beispiel: Die zuletzt über 500.000 Kunden des bayerischen Billigstromanbieters BEV sind in die teurere Grundversorgung gerutscht. Warum? Das Unternehmen ist pleite. Nicht zuletzt über Verivox, Check24 und Co. gewann BEV viele Kunden.
„Der Fall BEV zeigt erneut, dass es für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Zumutung ist, zu erkennen, welchem Energieversorger sie trauen können“, erklärt Klaus Müller weiter dazu. Der Fachmann ist sich sicher, dass Verbraucher besser geschützt wären, würden Vergleichsportale beim Ranking der Energieanbieter stärker berücksichtigen, ob diese nur kurzfristig billige Tarife anbieten.
Andreas Mundt bestätigt: „Unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. Es fehlt oft an einer Aufklärung der Verbraucher darüber, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zu Stande kommen. Dies kann zu Fehleinschätzungen der Verbraucher führen.“
Bei dem zuständigen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz findet das Thema Gehör. Zwar wird vorerst kein neues Gesetz auf den Weg gebracht, der Staatssekretär Gerd Billen lässt allerdings prüfen, „ob die Bundesnetzagentur in ihrer Aufsichtsfunktion gestärkt werden kann“, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. [pma]
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