Bundesnetzagentur fordert Ausweg aus Vertrags-Dschungel

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Angesichts der derzeitigen Debatte um Datenvolumen bei Breitbandanschlüssen sieht die Bundesnetzagentur deutlichen Handlungsbedarf bei der Kundeninformation. Anbieter sollten diese in Zukunft deutlich besser über tatsächlich verfügbare Datenübertragungsraten sowie den aktuellen Verbrauch informieren. Insgesamt sollten die Breitband-Verträge deutlich transparenter gestaltet werden, so die Forderung.

Seit der Ankündigung der Deutschen Telekom, eine Tempo-Bremse bei Festnetz-Anschlüssen einführen zu wollen, sind sie in aller Munde: begrenzte Datenvolumen, nach deren Überschreitung die Surfgeschwindigkeit im Internet von Seiten der Anbieter rapide gedrosselt werden kann. Um die zum Teil bereits hitzig geführte Diskussion über dieses Thema zu versachlichen, hat sich die Bundesnetzagentur (BNetzA) am Freitag nun für mehr Transparenz für Breitband-Kunden ausgesprochen. Dazu Eckpunkte bekannt gegeben, durch die mehr Einsicht für die Kunden erreicht werden soll.

Vor allem im Bereich der Information für den Verbraucher sieht die Bonner Behörde dringenden Handlungsbedarf: „Der Endkunde muss vor und nach dem Vertragsschluss wissen, welche Leistung er von seinem Anbieter erwarten kann, und die Leistung auch kontrollieren können“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Daher schlägt die BNetzA speziell bei Volumentarifen vor, dass Anbieter den Endkunden laufend über das von ihm verbrauchte Datenvolumen informieren.
 
Zudem plädierte die Behörde dafür, dass sichergestellt werden muss, dass der Kunde genau weiß, welche Dienste in das vertraglich vereinbarte Datenvolumen einberechnet werden und welche nicht. Um sich bereits vor dem Abschluss eines Vertrags ausreichend über die Konditionen einzelner Tarife informieren zu können, sollten diese Informationen auch Internetvergleichsportalen leicht zugänglich gemacht werden.
 
Defizite bei der Transparenz sieht die Bundesnetzagentur auch hinsichtlich der tatsächlich verfügbaren Datenübertragungsraten. In einer Messstudie hatte die Bonner Behörde festgestellt, dass die Bandbreite vieler Nutzer unter dem maximalen Wert liegt, die vom Anbieter bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellt wird. Zudem bedienten sich die Anbieter oftmals flexibler Angaben hinsichtlich der verfügbaren Bandbreiten, sodass der Kunden nie genau weiss, mit welcher Leistung er rechnen kann. Selbst überprüfen könne der Kunde dies auch nicht.
 
„Wir schlagen vor, dass der Endkunde in einem Kundeninformationsblatt schnell und verständlich über die vertraglich angebotene minimale und maximale Datenübertragungsrate seines Anschlusses informiert wird“, hieß es von der BNetzA. Zudem sollten Anbieter die tatsächlich verfügbare Leistung vor Ort nachmessen und das Ergebnis dem Kunden mitteilen, bevor ein Anschluss freigeschalten wird, damit sich dieser bei Abweichungen über Entschädigungsansprüche und Sonderkündigungsrechte informieren kann, so Homann weiter.
 
Ein weiterer Eckpunkt betrifft die Kontrollmöglichkeiten durch den Nutzer. Diese sollten die Chance erhalten, kostenlos selbst die Qualität ihres Anschlusses in einem vergleichbaren und transparenten Messverfahren zu kontrollieren, hieß es weiter. Zur Verbesserung des Anbieterwechsels sollten allen Endkunden zudem in ihrer monatlichen Rechnung Informationen über die aktuell gültigen Laufzeiten ihres Vertrags und Hinweise zum Ablauf des Anbieterwechsels zur Verfügung gestellt werden.
 
Bis zum 2. September ist es nun an den Anbietern, Verbänden und auch an der Öffentlichkeit, zu den Eckpunkten der Bundesnetzagentur Stellung zu beziehen. Danach will die Behörde über die konkrete Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen entscheiden. [fm]

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5 Kommentare im Forum
  1. AW: Bundesnetzagentur fordert Ausweg aus Vertrags-Dschungel Ja soll, besser wenn. Der Gesetzgeber ist gefordert. Vertrag auf den gleichen Wege kündigungsfähig machen wie eingegangen ( per web bestellt, per web kündbar etc) Alle relevanten Infos direkt einsehbar, ohne erst ins Kleingedruckte schauen zu müssen, inklusive von bis Datenrate Kosten möglicher Entstörung / Hotline Vertragsoptionsmöglichkeiten / Wie verhält sich Vertrag bei Verlängerung bzw zu und Abbuchung von Optionen.
  2. AW: Bundesnetzagentur fordert Ausweg aus Vertrags-Dschungel Wow, das nenne ich jetzt mal Autorität. Dann sind wir mal auf das Ergebnis der Stellungnahmen und die daraus resultierende Entscheidung gespannt. Finde ich ja richtig gut und damit zeigt sich auch, dass doch nicht Hopfen und Malz verloren sind.
  3. AW: Bundesnetzagentur fordert Ausweg aus Vertrags-Dschungel Wie soll ein Anbieter eine minimale Datenübertragungsrate garantieren wenn der Server von dem ich eine Webseite aufrufe noch darunter anliefert.
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