Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hat für die Pläne der Deutschen Telekom, das Datenvolumen der DSL-Anschlüsse zu drosseln, zumindest teilweise Verständnis gezeigt. Ein großes Problem sehe er aber, wenn tatsächlich die Netzneutralität verletzt werde.
Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hat Bedenken wegen möglicher Folgen der durch die Deutsche Telekom geplanten Datendrosselung bei DSL-Anschlüssen. Gegenüber der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ warnte Mundt am Donnerstag vor allem vor den Folgen für den Wettbewerb, wenn es einigen Anbietern möglich sei, sich von der Drosselung freizukaufen. „So könnten erhebliche Marktzutrittsschranken entstehen, wenn kleine Anbieter nicht in der Lage sein sollten, sich eine prioritäre Behandlung zu erkaufen“, sagte der Kartellamtschef gegenüber der Zeitung.
Grundsätzliches Verständnis zeigte Mundt gegenüber der „FAZ“ bezüglich der geplanten Spreizung der Tarife. Grundsätzlich stehe es der Telekom frei, die Tarife so zu gestalten, wie sie es für richtig hält. „Ein Grundrecht auf Flatrates für schnelles Internet vermag ich nicht zu erkennen“, so Mundt gegenüber der Zeitung. Problematisch werde es erst dann, wenn die Netzneutralität berührt werde.
Das Bundeskartellamt hatte Mitte Mai angekündigt, sich die Drosselungspläne der Telekom genau anzusehen. Dabei sollen die neuen Regelungen vor allem in Hinblick auf die Einhaltung der Netzneutralität überprüft werden, indem die Frage geklärt wird, ob die Telekom konzerneigene Angebote wie ihre IPTV-Plattform Entertain gegenüber konkurrierenden Angeboten von Wettbewerbern bevorzugt. Momentan sehe man sich beim Bundeskartellamt noch nicht zu einem Verfahren veranlasst. Würden allerdings Angebote der Telekom-Kokurrenz bei der Übertragungsgeschwindigkeit benachteiligt, könnte dies aus Sicht der Kartellbehörde eine unzulässige Diskriminierung darstellen. [ps]
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