Nach dem Auffliegen eines Darknet-Rechenzentrums in einem ehemaligen Bundeswehr-Bunker an der Mosel hat die für den Verkauf verantwortliche Bundesanstalt ihr Vorgehen im Jahr 2013 verteidigt.
Ermittlungen des Landeskriminalamtes (LKA) gegen den Käufer des Bunkers seien erst zwei Jahre nach dem Erwerb aufgenommen worden, teilte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) in Bonn am Donnerstag mit. Zuvor hatten Medien darüber berichtet.
Der 59 Jahre alte niederländische Besitzer des Bunkers sitzt seit dem Zugriff im Cyberbunker vom 26. September gemeinsam mit sechs anderen Personen in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, auf Servern in dem Rechenzentrum Webseiten gehostet haben, über die Kriminelle Drogen verkauften, Falschgeldgeschäfte abwickelten, Kinderpornos verschickten oder Cyberangriffe starteten.
Die Bima erklärte, sie sei im Juni 2013 vom LKA informiert worden, dass „keine konkreten Verdachtsmomente“ gegen den Käufer vorlägen. Dies habe die Bundesanstalt „auch nochmals gesondert mit der Leitung des LKA erörtert“. Eine „Warnung“ des LKA habe es „aus Sicht der Bima“ nicht gegeben.
LKA und Bima seien sich auch einig darüber gewesen, „dass der Erwerb des Bunkers keine Voraussetzung für die Begehung von Straftaten“ sei. Der in der Hacker-Szene bekannte Niederländer hatte zuvor in seinem Heimatland schon ein Rechenzentrum in einem Bunker betrieben.
Die beabsichtigte Nutzung als Rechenzentrum habe auch „dem Wunsch der Verbandsgemeinde“ Traben-Trarbach entsprochen, teilte die Bima weiter mit. Diese habe „immer wieder auch eine schnelle Nachnutzung“ des Bunkers gefordert. [dpa/bey]
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