Buglas begrüßt EU-Bedenken gegen Vectoring

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Nachdem die EU-Kommission die Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur genauer überprüft hat, wurden nun ernsthafte Bedenken an dieser bekannt gegeben. Die Telekom-Konkurrenz begrüßt die Überlegungen.

Der Vectoring-Streit schwelt nicht nur weiter, durch einen „Serious-Doubts-Letter“ der EU-Kommission an die Bundesnetzagentur erhält er nun neue Nahrung. Vor allem die Wettbewerber der Telekom sehen sich nun in ihrer anhaltenden Kritik bestätigt, die die Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA), dem Bonner Telekommunikationsunternehmen beim Breitbandausbau die Vorherrschaft mit der Vectoring-Technologie im Nahbereich zu ermöglichen, hervorgerufen hat. So forderte der Bundesverband Glasfaserausbau (Buglas) nun, auch die Ausbauzusagen der Wettbewerber vollständig zu berücksichtigen.

In ihrem Schreiben an die Bundesnetzagentur prangern die Wettbewerbshüter der EU vor allem den zu geringen Nutzen des Vectoring-Ausbaus an. So würden gerade einmal 3,8 Prozent der Haushalte durch diese Maßnahme erstmals einen Anschluss mit den von der Bundesregierung geforderten 50 Mbit/s erhalten. „Vor diesem Hintergrund verneint die Kommission in ihrem Schreiben zutreffenderweise die zentrale Frage, ob dieser geringe Nettozuwachs an erstmals breitbandig versorgten Haushalten die damit verbundenen erheblichen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb rechtfertigt“, begrüßt Wolfgang Heer, Geschäftsführer der Buglas, das Schreiben der EU-Kommission.
 
Auch ein von der Bundesnetzagentur bevorzugtes Layer-2-Zugangsprodukt nutze in erster Linie der Telekom, die durch die Zusage 90 Prozent des Bereichs um die Hauptverteiler mit Vectoring ausbauen könne und somit nahe an die selbst beanspruchte Exklusivität heranreiche, wie die EU-Kommission weiter kritisch ausführt. Deshalb äußern die Wettbewerbshüter auch erhebliche Zweifel, dass der von der BNetzA getätigte Beschluss mit EU-Recht vereinbar sei und ob die geringe Zahl an Haushalten mit besserem Breitbandzugang einen eingeschränkten Wettbewerb rechtfertige.
 
Ab Anfang Juni werden sich die EU-Kommission, das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden BEREC sowie die BNetzA untereinander verständigen, bis Ende Mai kann zu dem „Serious-Doubts-Letter“ Stellung genommen werden, was die Buglas auch nutzen wird, wie der Verband am Freitag bekräftigte. Dabei soll noch einmal verstärkt auf die bereits abgegebenen Investitionszusagen sowie der erfolgten oder in der Umsetzung befindliche Fiber-to-the-Home/-Building (FttH/B) hingewiesen und diese bei der anschließenden Besprechung berücksichtigt werden, so eine Forderung der Buglas. [buhl]

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