Die EU-Kommission will Online-Käufe innerhalb der EU vereinfachen und auf EU-Ebene einen einheitlichen Verbaucherschutz im Netz durchsetzen.
Die EU-Kommission will laut einem Zeitungsbericht mit einem europaweit einheitlichen Verbraucherschutz im Internet-Handel den europäischen Binnenmarkt stärken. Damit sollen die größten Hürden beseitigt werden, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am Freitag. Die in jedem Land anderen Regeln für Kaufverträge würden bislang sowohl Verkäufer als auch Käufer abschrecken. 55 Prozent aller Internetnutzer in der EU würden zwar laut der EU-Statistikbehörde Eurostat Waren online einkaufen, doch nur 18 Prozent würden Waren aus anderen EU-Staaten kaufen.
Anfang Dezember solle der neue Vorschlag in der Europäischen Union vorgelegt werden, schreibt die Zeitung. Bislang seien ähnliche Versuche einer Angleichung stets gescheitert. Bei ihrem neuen Vorstoß konzentriere sich die Kommission nun auf zwei Aspekte des Kaufrechts: die Behebung von Mängeln und die Kündigung des Kaufvertrags. So sei vorgesehen, dass der Käufer bei einer Reklamation eines klassischen Produktes die Wahl zwischen Reparatur und Austausch der Ware habe, was der deutschen Rechtslage entspreche.
Bei digitalen Inhalten soll nach dem Willen der Kommission der Anbieter ohne zeitliche Einschränkung sicherstellen, dass etwa gekaufte Musik oder ein Spiel auf dem Computer laufen. Anderenfalls werde der Kaufpreis zurückerstattet. Bei Abonnements will die Kommission, dass der Vertrag nach Ablauf von zwölf Monaten jederzeit kündbar ist. Auch für Angebote wie Musik-Streaming und Online-Spiele sollen demnach einheitliche Verbraucherschutz-Regeln gelten, auch wenn die Angebote nach einer Registrierung des Kunden kostenlos angeboten werden. [dpa/kw]
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