Bitkom: Gesetz gegen Hass im Internet nicht effizient

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Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Internet hat der Digitalverband Bitkom eine kritische Bilanz gezogen.

Die betroffenen Plattformen betrieben einen „immensen Aufwand“, um die rechtlichen Bestimmungen zu erfüllen, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder dem „Handelsblatt“ (Sonntag). „Auch nach einem Jahr stehen bei diesem Gesetz Aufwand und Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis.“

Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) habe der Staat seine „Kernaufgaben an große internationale Konzerne abgegeben“, kritisierte Rohleder. Die Löschberichte verschiedener Plattformen ließen allerdings erkennen, dass nur wenig gemeldete Inhalte tatsächlich gelöscht würden. „Gelöscht wird meist aufgrund der Community-Richtlinien der sozialen Netzwerke und nicht nach dem NetzDG.“
 
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) war Anfang 2018 in vollem Umfang in Kraft getreten. Soziale Netzwerke müssen demnach klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen. In weniger eindeutigen Fällen haben sie eine Woche Zeit. Wer der Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenhöhe. Gegner des Gesetzes argumentieren, dass es die Plattformbetreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren.

[dpa]

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6 Kommentare im Forum
  1. ... gibt es denn überhaupt effiziente Gesetze? Gesetze zu verabschieden ist das eine, deren Durchsetzung das andere ...
  2. Die hier gewählte Bezeichnung "Gesetz gegen Hass im Internet" ist, obwohl ich das kaum für möglich gehalten hätte, noch weniger durchdacht, als es das NetzDG ohnehin schon ist. Ein Gesetz gegen Hass? Wer schreibt denn hier mittlerweile die Artikel? ... Da kann man wirklich nur wünschen, der Weihnachtsmann verschenkt in diesem Jahr auch ein klein wenig Bildung, oder einen Duden, ein Lexikon, einen Link zu Wikipedia ... Ich hoffe jedenfalls, ganz liebevoll und in weihnachtlicher Stimmung, dass auch so negative Gefühle wie Hass weiterhin straffrei bleiben.
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