Bitkom: Datenschutz darf kein Hemmschuh für Innovationen werden

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Datenschutzauflagen empfinden fast zwei Drittel (63 Prozent) der Unternehmen in Deutschland beim Einsatz neuer Technologien laut einer Studie des Bitkom als Behinderung.

Vor allem im Handel sei dieses Gefühl besonders ausgeprägt – dort fühlen sich demnach 80 Prozent der befragten Unternehmen durch die Auflagen behindert. Seit Freitag gelten europaweit neue, schärfere Datenschutzregeln, die vor allem die Verbraucher schützen und für mehr Transparenz bei der Verarbeitung von Daten sorgen sollen. Datenschutzregeln dürften aber nicht „zum Hemmschuh“ für sinnvolle und notwendige Innovationen werden“, sagte Bitkom-Präsident Achim Berg.

„Neue Technologien wie Künstliche Intelligenz sind künftig die Grundlage unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und unseres gesellschaftlichen Wohlstands“, sagte Berg. Die Unternehmen müssten zwar auf die Einhaltung hoher Datenschutzstandards verpflichtet werden. „Aber man darf dabei nicht über das Ziel hinausschießen.“ Es gelte, den Schutz persönlicher Daten „in Einklang zu bringen mit nützlichen, datenbasierten Anwendungen und Diensten“. [dpa]

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10 Kommentare im Forum
  1. Wenn ich neue Technologien zum Datensammeln umsetzen wollte, wäre mir der Datenschutz ärgerlicher Weise auch im Weg.
  2. Mit der DSGVO soll der Missbrauch von Kundendaten verhindert werden und da stehe ich auch voll dahinter. Die Firmen, die aber mit dem Verkauf von Kundendaten richtig verdienen, denen sollten man ganz genau auf die Finger schauen. Auch sollte der Werbewahnsinn mit Unterstützung von Kundendaten genauestens untersucht werden. Es kann aber nicht sein, dass viele kleine Firmen, die nur Ihren eigenen über Jahre gewachsenen Kundenstamm bedienen möchten, ein über 3 cm dickes Regelwerk der DSGVO lesen müssen, nur um alles haarklein auf der eigenen Website zu beschreiben. Man rechnet, schon damit, dass dubiose Kanzleien und Abmahnvereine die undurchschaubare DSVGO dazu nutzen werden, richtig Kasse zu machen. Sei es durch Beratung oder durch Abmahnungen. Ist das im Sinne des Erfinders...? Ich hätte da eine Idee, wie man mehr Ruhe in die Sache bringen könnte: 1) Ein Anwalt müsste zunächst kostenfrei einer Firma aufzuzeigen, was nicht stimmt. Erst nach Ablauf einer Frist wäre das Vergehen kostenpflichtig abmahnfähig. Dieses Verfahren würde kleine ehrliche Firmen schützen und dennoch die DSGVO als Waffe für den Datenhandel "geladen" lassen. 2) Kleine Firmen, Handwerkern und Vereinen, die lediglich Ihren Kundenstamm verwalten möchten könnten schriftlich erklären, dass erhobenen personenbezogenen Daten keinesfalls an Dritte weitergegeben werden und in der Firma sicher gespeichert werden. Ich denke, jeder Kunde der bei dem Shop oder Händler seines Vertrauen Kunde ist, würde diese Aussage reichen. Mir persönlich würde vollkommen ausreichen, dass meine Daten nicht verkauft werden ...
  3. Die sogenannten "Berater" sind schon lange als "Glücksritter" unterwegs und bieten sich als gut bezahlte externe Datenschutzbeauftragte an.
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