Die Abbildung von Exponaten eines Mannheimer Museums in seinem Online-Lexikon wurde Wikipedia untersagt. Das Landgericht Berlin entschied, dass auch Reproduktionen von Gemälden urheberrechtlich geschützt sind.
Wird alte Kunst demnächst nicht mehr im Internet zur Verfügung stehen? Dies ist zumindest eine mögliche Folge des Urteils des Landgerichts Berlin, das im Streit um die Abbildung von Reproduktionsfotografien von Gemälden beim Online-Lexikon Wikipedia nun für die klagenden Reiss-Engelhorn-Museen aus Mannheim entschied.
Dem Urteil zufolge sind Fotografien von gemeinfreien Gemälden urheberrechtlich geschützt, auch wenn das Urheberrecht an den entsprechenden Kunstwerken 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers erloschen ist. Auslöser des Rechtsstreits war die Tatsache, dass ein Wikipedia-Nutzer die Bilder eingescannt und, in entsprechenden Artikeln eingebettet, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hatte.
Da auf diese Weise die Bilder auch auf andere Webseiten gelangten, gingen die Museen gegen Wikimedia, den das Lexikon betreuenden Verein, sowohl in Deutschland als auch den USA gerichtlich vor. Der Argumentation von Wikimedia, dass die Fotos als Vervielfältigung der Originale und nicht als eigenständige Werke im Sinne des Gesetzes bezeichnete, folgten die Richter nicht. Laut Urteil haftet die Wikimedia nun als Störer, wenn ähnliche Fotografien bei Wikipedia eingestellt werden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, zudem will Wikimedia gegen das Urteil in Berufung gehen. [buhl]
Bildquelle:
- Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com