Das Einbetten fremder Videos auf eigenen Webseiten verstößt nicht prinzipiell gegen das Urheberrecht. Zu diesem Urteil kam der Bundesgerichtshof am Donnerstag und bestätigte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wenn auch mit einer Einschränkung.
Wer viel im Internet unterwegs ist, wird früher oder später immer auf Videos stoßen, die auf unterschiedlichen Webseiten zu finden sind. Dabei stellt sich die Frage, ob die Filme mit Zustimmung des Herstellers auf fremden Seiten veröffentlicht wurden oder gegen das Urheberrecht verstoßen. Schon im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass das Einbetten fremder Videos keinen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. Am Donnerstag bestätigte nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dieses Urteil, machte dabei aber eine Einschränkung.
Im konkret vorliegenden Fall hatte die Wasserfilterfirma Best Water International einen Film erstellt, der die Verschmutzung des Wassers beschreibt. Nachdem der Film beim bekannten Videoportal Youtube erschienen war, hatten Handelsvertreter einer Konkurrenzfirma dieses Video per Framing auf der eigenen Webseite eingebaut, um damit für ihre Produkte zu werben. Daraufhin hatte Best Water auf Schadensersatz geklagt.
Nach dem Urteil des EuGH war das Vorgehen der Vertreter rechtens, denn darin wurde entschieden, das beim Einbinden eines Videos von einer frei zugänglichen fremden Internetseite kein neues Publikum angesprochen werde. Auch bemerke durch das Framing der Nutzer nicht unbedingt, dass es ein fremder Film sei. Der BGH schränkte in seinem Grundsatzurteil nun ein: Framing stellt dann keine Verletzung der Urheberrechte dar, wenn der geschützte Inhalt mit Zustimmung des Rechteinhabers im Internet für alle zugänglich ist.
Eine Entscheidung, ob der Anspruch auf Schadensersatz gerechtfertigt ist, wurde jedoch nicht getroffen, der Fall wird nun weiter vor dem Oberlandesgericht (OLG) München verhandelt. Geklärt werden muss vor allem, ob der Film mit Zustimmung von Best Water bei Youtube hochgeladen wurde. Nur wenn das nicht der Fall ist, hat die Wasserfilterfirma Aussicht auf Erfolg. [buhl]
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