BGH-Urteil: Einbetten von Internet-Videos eingeschränkt erlaubt

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Das Einbetten fremder Videos auf eigenen Webseiten verstößt nicht prinzipiell gegen das Urheberrecht. Zu diesem Urteil kam der Bundesgerichtshof am Donnerstag und bestätigte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wenn auch mit einer Einschränkung.

Wer viel im Internet unterwegs ist, wird früher oder später immer auf Videos stoßen, die auf unterschiedlichen Webseiten zu finden sind. Dabei stellt sich die Frage, ob die Filme mit Zustimmung des Herstellers auf fremden Seiten veröffentlicht wurden oder gegen das Urheberrecht verstoßen. Schon im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass das Einbetten fremder Videos keinen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. Am Donnerstag bestätigte nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dieses Urteil, machte dabei aber eine Einschränkung.

Im konkret vorliegenden Fall hatte die Wasserfilterfirma Best Water International einen Film erstellt, der die Verschmutzung des Wassers beschreibt. Nachdem der Film beim bekannten Videoportal Youtube erschienen war, hatten Handelsvertreter einer Konkurrenzfirma dieses Video per Framing auf der eigenen Webseite eingebaut, um damit für ihre Produkte zu werben. Daraufhin hatte Best Water auf Schadensersatz geklagt.
 
Nach dem Urteil des EuGH war das Vorgehen der Vertreter rechtens, denn darin wurde entschieden, das beim Einbinden eines Videos von einer frei zugänglichen fremden Internetseite kein neues Publikum angesprochen werde. Auch bemerke durch das Framing der Nutzer nicht unbedingt, dass es ein fremder Film sei. Der BGH schränkte in seinem Grundsatzurteil nun ein: Framing stellt dann keine Verletzung der Urheberrechte dar, wenn der geschützte Inhalt mit Zustimmung des Rechteinhabers im Internet für alle zugänglich ist.
 
Eine Entscheidung, ob der Anspruch auf Schadensersatz gerechtfertigt ist, wurde jedoch nicht getroffen, der Fall wird nun weiter vor dem Oberlandesgericht (OLG) München verhandelt. Geklärt werden muss vor allem, ob der Film mit Zustimmung von Best Water bei Youtube hochgeladen wurde. Nur wenn das nicht der Fall ist, hat die Wasserfilterfirma Aussicht auf Erfolg. [buhl]

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5 Kommentare im Forum
  1. AW: BGH-Urteil: Einbetten von Internet-Videos eingeschränkt erlaubt Der BGH hat ein Urteil des EuGH bestätigt? Respekt an den BGH. Pressemitteilung Nr. 114/15 vom 9.7.2015
  2. AW: BGH-Urteil: Einbetten von Internet-Videos eingeschränkt erlaubt Ja, die Formulierung ist doof. Besser wäre es zu sagen, dass der BGH hat die Beurteilung des EuGH angewendet hat. Denn ein wirkliches Urteil hat der EuGH nie gesprochen. Interessant ist aber der letzte Abschnitt aus der verlinkten Pressemitteilung: Die Einordnung des EuGH zu dem Thema (illegal von einem Dritten hochgeladen, dann von jemand anders verbreitet) dürfte (anders als legal bei YouTube hochgeladen, durch dritten verbreitet) durchaus interessant werden.
  3. AW: BGH-Urteil: Einbetten von Internet-Videos eingeschränkt erlaubt Also ich muss sagen, da ist die besagte Fa. leider selbst Schuld für diesen Rechtsumstand. Habe mir mal paar Videos angeschaut und festgestellt, dass dort kein Logo von ihnen zu sehen ist. Erst die neusten Videos weisen ein Logo auf. Und wer am Ende des Videos keinen Urheberrechtshinweis bzw Nutzungsrechte einblendet, ist doch klar, dass dann solche unklaren Rechtsumstände auftauchen werden. In meinen Videos ist am Schluss überall ein Urheberrechtshinweis und Nutzungsbedingungen eingeblendet, wie bei Video-Titeln auf DVD und BR üblich. Wer das für sich versäumt auf YT ist selbst schuld und muss dann eben den Rechtsweg einschlagen, der eigentlich zumindest in Teilen vermeidbar wäre, wenn es nicht trotz der Hinweise zum Urherrechtsmissbrauch kommt.
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