Den De-Cix-Betreibern geht es schon seit längerem gehörig gegen den Strich, wie sich der BND an dem Datendurchfluss des Internetknotens bedient. Nun zieht man vor Gericht.
Seit Jahren soll der Bundesnachrichtendienst zu Aufklärungszwecken in großem Stil Daten aus dem Internet-Knoten De-Cix in Frankfurt abgreifen. Über diese Praxis verhandelt am heutigen Mittwoch ab 10 Uhr das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Konkret soll nach der Klage von De-Cix die Art der strategischen Fernmeldeüberwachung gerichtlich überprüft werden.
Der Betreiber ist überzeugt, dass rechtswidrige Daten aus einem rein inländischen Netzknotenpunkt erhoben und inländischer Telekommunikationsverkehr ausgewertet werde. Das Gesetz ermächtige lediglich die Überwachung von internationalen, grenzüberschreitenden Telekommunikationsbeziehungen. Zudem erhebe der BND den Datenverkehr eines bestimmten Protokolls vollständig, ohne die gesetzlich vorgesehene quantitative Beschränkung auf 20 Prozent.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch in erster Instanz. Zwar hat das Gericht lediglich einen Prozesstag angesetzt. Trotzdem ist es unklar, ob auch am Mittwoch eine Entscheidung verkündet wird. Denkbar ist auch, dass der Senat einen Verkündungstermin ansetzt. Als nächste Instanz kommt dann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe infrage.
Der De-Cix in Frankfurt ist nach Angaben des Unternehmens der Internet-Knoten mit dem höchsten Datendurchsatz weltweit. In Spitzenzeiten werden dort täglich mehr als fünf Terabit pro Sekunden durchgeleitet. Über 800 Internet-Provider aus mehr als 60 Ländern tauschen dort einen großen Teil ihres Internetverkehrs aus.
Sollte es zu einer Entscheidung kommen, berichtet DIGITAL FERNSEHEN an dieser Stelle selbstverständlich weiter. [dpa]
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