
Frankfurt am Main – Nach der Fassung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags würden ARD und ZDF beim Thema Internetpräsenz viel besser als erwartet abschneiden.
Vergangene Woche wurde die Fassung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags von den Staatskanzleien und der Rundfunkkommission der Länder beschlossen, die von den Ministerpräsidenten im Oktober unterzeichnet werden soll. Danach kommen ARD und ZDF mit ihrer Internetpräsenz gar nicht so schlecht weg.
Man sei sich „in allen Punkten einig“, sagte Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, diese Woche bei einer Erläuterung der Änderungen in Berlin.Die Beschlüsse für ARD und ZDF, zum Beispiel beim Thema Internet seien, laut Medienberichten, nicht so schlimm wie erwartet.
Einen so genannten Drei-Stufen-Test werde es geben, der die Zuverlässigkeit bestimmter Angebote kontrollieren soll. Drei-Stufen-Tests würden wie geplant von den zuständigen Kontrollgremien der Sender durchgeführt werden. Beschlüsse könnten mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gefasst werden, also nicht mit zwei Dritteln aller Mitglieder. Dafür hätte sich etwa das ZDF stark gemacht. Mindestens muss aber die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder eines Gremiums zustimmen.
Ansonsten gäbe es für die Öffentlich-Rechtlichen doch relativ viel Entfaltungsmöflichkeiten, vor allem im Internet, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) (Onlineausgabe) mitteilt.
ARD und ZDF dürften nun doch auch Unterhaltungsangebote wie zum Beispiel „Wetten, dass…?“ zum Abruf im Internet bereit stellen. Die bereits existierenden Mediatheken von ARD und ZDF sollen dem Drei-Stufen-Test unterzogen werden, allerdings habe die Politik hierfür großzügig bis 2010 Zeit gegeben.
Auch die „elektronische Presse“ von Seiten der Öffentlich-Rechtlichen im Internet für deren Einschränkung sich Verleger eingesetzt hatten, wird nicht so rigoros verboten, wie von den Verlegern gefordert. Die Einschränkung beziehe sich nur auf „presseähnliche Angebote im Bereich nichtsendungsbezogener Telemedien“. Bei „sendungsbezogenen“ Angeboten wie tagesschau.de oder heute.de gelte dieses also nicht.
Eine Beschränkung der Ausgaben für Online gäbe es keine, auch keine Selbstverpflichtung der Sender. Die fehlende Begrenzung führe nach Aussage von Stadelmaier allerdings nicht zur Erhöhung der Mittel zur nächsten Gebührenanmeldung.Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) werde sich bei der Genehmigung an den bisherigen Volumina orientieren. [mw]
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